Änderungskündigung

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Verhältnisse sehen sich viele Unternehmen gezwungen, Kosten einzusparen und als letztes Mittel auch zur Kündigung zu greifen. Das muss aber nicht zwingend die einzige Alternative sein!

Besonders weh tut eine Kündigung, wenn Mitarbeiter betroffen sind, die dem Unternehmen bereits seit langen Jahren angehören und/oder zu den Leistungsträgern gehören.
Nicht immer ist die Kündigung von Mitarbeitern der einzige Ausweg aus der Misere. Die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, ist manchmal für den Arbeitgeber noch eine finanziell und organisatorisch leistbare Möglichkeit, für den Arbeitnehmer hinnehmbarer als der Verlust des Arbeitsplatzes.
Hier bedarf es dann einer Änderungskündigung.
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