Ein häufiger Streitpunkt in der Unternehmenspraxis ist die Frage der privaten Nutzung bereitgestellter Kommunikationstechniken sowie die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet durch den Arbeitnehmer kontrollieren darf.
"Bitte lassen Sie sich durch unsere Entscheidung nicht entmutigen! Ihre Bewerbung ist trotz unserer Absage interessant für uns und wir würden sie gerne – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – zu unseren Unterlagen nehmen. "