Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann nicht durch einen Arbeitsvertrag in elektronischer Form ersetzt werden, schon gar nicht durch eine mündliche Vereinbarung.
Auszug: "vor etwa drei Wochen habe ich zwei Konten bei Ihnen eröffnet [...] Da ich selbstständig als Bauingenieur arbeite, sind meine Einkünfte relativ unregelmäßig – für mich ist es daher unabdingbar, über einen Dispokredit verfügen zu können."