Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch ausdrücklich gesetzlich geregelt. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen rechtssicheren Vertrag mit allen wichtigen Details zu schließen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag kann nicht durch einen Arbeitsvertrag in elektronischer Form ersetzt werden, schon gar nicht durch eine mündliche Vereinbarung.