Für leitende Angestellte gelten grundsätzlich andere arbeitsrechtliche Regeln als für den "normalen" Angestellten. Daher ist auch ein gesonderter Arbeitsvertrag nötig.
Für das Verständnis einer Nachricht sind grundsätzlich Sender und Empfänger verantwortlich. Sehr häufig ist jedoch nicht zwingend eine gemeinsame Wellenlänge gegeben. Und das führt dann zu den berühmten Missverständnissen – oder gar zu Unverständnis.