Lohn- und Gehaltspfändung

Mit diesem Paragraphen können Sie die Kosten für eine evtl. Lohn- und Gehaltspfändung bereits im Arbeitsvertrag regeln.

Wenn ein Gehalt gepfändet wird, entstehen beim Arbeitgeber zusätzliche Kosten. Außerdem droht einiges an Verwaltungsaufwand. Der Arbeitgeber muss gegenüber dem Pfändungsgläubiger die Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Teil des Gehalts ermitteln, Überweisungen an den Gläubiger ausführen usw. Hier entstehen auf jeden Fall mehr Kosten, als eine ganz normale Gehaltszahlung verursachen würde.
Dieses Geld können Sie als Arbeitgeber von Ihrem Mitarbeiter dann zurückverlangen, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung in den Arbeitsverträgen haben. Nutzen Sie dazu den Paragraphen, den Sie in Word downloaden und in die Arbeitsverträge einbauen können.
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