Ein häufiger Streitpunkt in der Unternehmenspraxis ist die Frage der privaten Nutzung bereitgestellter Kommunikationstechniken sowie die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet durch den Arbeitnehmer kontrollieren darf.
Die Mitteilung an den Betriebsrat über eine Einstellung ohne dessen Zustimmung ist eine der vielen Formalien im Zuge einer Stellenbesetzung. Profitieren Sie dabei von unserem Expertenwissen!