Ein zunehmender Teil Ihres Kundenstammes rutscht in die Inaktivität ab und Sie wollen diese wieder reaktivieren, wissen aber nicht wie? Wir helfen Ihnen aus der Krise!
Jede geschäftsmäßig betriebene Homepage muss eine sogenannte „Anbieterkennzeichnung“ (in der Regel „Impressum“ genannt) enthalten. Welche Pflichtangaben Sie in einem solchen Impressum machen müssen, regelt seit 2007 das Telemediengesetz (TMG).