Verbot der privaten Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet

Ein häufiger Streitpunkt in der Unternehmenspraxis ist die Frage der privaten Nutzung bereitgestellter Kommunikationstechniken sowie die Frage, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet durch den Arbeitnehmer kontrollieren darf.

Bei ausschließlich gestatteter dienstlicher Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien steht dem Arbeitgeber ein weitgehendes Kontrollrecht zu.
Es ist daher zu empfehlen, die private Nutzung der dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Kommunikationstechniken grundsätzlich zu verbieten.
Hierzu kann das nachfolgende Muster verwendet werden.
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