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Mietrecht

Welche Fragen darf ein Vermieter dem Mieter stellen?

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Im Rahmen der Vermietung, gleich ob gewerblich oder Wohnraummiete, wird in der Praxis oft § 28 Bundesdatenschutzgesetz übersehen. Danach ist die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen eines Vertragsverhältnisses nur zulässig, soweit dies zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient und zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Ferner müssen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beachtet werden. Hieraus ergibt sich die nachfolgende Checkliste zur Prüfung, welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind.

Soweit der Mieter unzulässige Fragen falsch beantwortet, zieht dies keine Rechtsfolgen nach sich. Soweit ein Mietinteressent zulässig gestellte Fragen falsch beantwortet, besteht für den Vermieter die Möglichkeit der Anfechtung des Mietvertrags wie auch die Möglichkeit, fristlos oder jedenfalls ordentlich zu kündigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die falsch erteilte Auskunft sich auch auf das Mietverhältnis für den Vermieter negativ auswirkt.
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