Welche Fragen darf ein Vermieter dem Mieter stellen?

Im Rahmen der Vermietung, gleich ob gewerblich oder Wohnraummiete, wird in der Praxis oft § 28 Bundesdatenschutzgesetz übersehen. Danach ist die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen eines Vertragsverhältnisses nur zulässig, soweit dies zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient und zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Ferner müssen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beachtet werden. Hieraus ergibt sich die nachfolgende Checkliste zur Prüfung, welche Fragen zulässig und welche unzulässig sind.

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