Jede geschäftsmäßig betriebene Homepage muss eine sogenannte „Anbieterkennzeichnung“ (in der Regel „Impressum“ genannt) enthalten. Welche Pflichtangaben Sie in einem solchen Impressum machen müssen, regelt seit 2007 das Telemediengesetz (TMG). Enthält Ihre Webseite darüber hinaus auch journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte, muss zusätzlich auch der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) Beachtung finden. Anbei finden Sie ein Musterimpressum.