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23.04.2009
Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht schützt Headhunter bei fehlerhafter Prüfung eines Bewerbers

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Immer noch verbreitet ist der Glaube, Personalvermittler und Headhunter können keinen Schaden verursachen, also bräuchten sie auch keine Berufshaftpflichtversicherung. Dem ist aber ganz und gar nicht so. Der Headhunter - nicht der Auftraggeber! - muss jeden Kandidaten, dessen Lebenslauf und Zeugnisse überprüfen.

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Wer als Headhunter seine Kandidaten nicht genau unter die Lupe nimmt, kann im Ernstfall auf Schadensersatz verklagt werden.

Allein 2008 kletterte der Umsatz der 20 führenden Headhunter-Firmen in Deutschland von 330,3 Millionen (2007) auf 335,9 Millionen Euro.

Das ist ein Plus von 5,6 Millionen Euro oder 1,7 Prozent innerhalb eines Jahres. 

Spitzenkräfte werden trotz Wirtschaftskrise weiterhin gesucht. Aber wie in jeder Branche stehen in schlechten Zeiten auch Personalberater und Consultants stärker unter kritischer Beobachtung. 

So auch in folgendem Beispiel: Ein sehr erfolgreicher Headhunter hatte von einem seiner Stammkunden einen neuen Auftrag erhalten.

Die Position des Finanzvorstands in großem Unternehmen musste neu besetzt werden.

 

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Nach einigen Vorstellungsrunden hatte sich schließlich der Auftraggeber für einen Kandidaten entschieden. Die kompetente und angesehene Spitzenkraft hat glänzende Papiere und wird eingestellt.

Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführungsetage

Später kommt es im Bereich der Geschäftsführung zu Unregelmäßigkeiten, die zu Lasten des Unternehmens gehen.

Nachforschungen ergeben, dass die Ursache beim neuen Finanzvorstand liegt. Dieser wird nun eingehend unter die Lupe genommen. 

Der empfohlene Kandidat war wegen Betrugs vorbestraft

Dabei stellt sich heraus, dass der Kandidat wegen Betruges schon einschlägig vorbestraft ist.

Der Headhunter hat seine Pflichten vernachlässigt

Das war dem Headhunter nicht bekannt, er hatte sich gutgläubig auf die Angaben des Kandidaten verlassen.

Trotz anders lautenden vertraglichen Vorgaben hatte er es versäumt, z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Auch der Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse waren nicht hinterfragt worden.

Das Unternehmen verklagte den Headhunter auf Schadensersatz

Das Unternehmen sah berechtigterweise die Ursache für den Schaden durch die Einstellung, die Einarbeitung und die Unregelmäßigkeiten beim Personalvermittler.

Bei Erfüllung der vertraglichen Pflichten wäre es nicht zu einer Einstellung gekommen, geschweige denn zu den Schäden in der Folge.

Für den entstandenen Schaden machte das Unternehmen den Headhunter erfolgreich verantwortlich. Er musste Schadensersatz zahlen. 

Absicherung durch Berufshaftpflicht

Glück im Unglück: Seine Berufshaftversicherung übernahm diese Kosten.

Weitere Informationen z.B. unter www.exali.de/consult