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15.07.2009
Berufsunfähigkeitsversicherung, Teil 2

Berufsunfähigkeit: "Die zahlen doch eh nicht!?"

Glaubt man den Medien, dann müssen viele Betroffene hart mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung kämpfen, bis es zur Zahlung einer Rente kommt. Tatsächlich ist dies die Ausnahme. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Konfliktpunkte. Um die "Verweisung" ging's bereits im 1. Teil. Aber wo liegen z.B. die Schwierigkeiten bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit? Und wann begehen Sie eine "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"?

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Berufsunfähigkeit - da sollte der BU-Vertrag wahrheitsgemäß ausgefüllt sein, damit die Versicherung auch zahlt.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Die überwiegende Zahl der Streitfälle, die auch immer wieder vor Gericht landen, entsteht durch eine "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung".

Diese Verletzung kann die Versicherung geltend machen, wenn im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben gemacht worden sind.

Kleinere Schwierigkeiten können auftreten, wenn Sie z.B. trotz (schwerer) körperlicher Tätigkeit einen kaufmännischen Beruf angeben, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen, oder wenn Sie bewusst eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsrente versichern, als es Ihrem Einkommen entspricht.

Gravierende Folgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei erheblichen Falschangaben möglich

Wirklich ernst kann es werden, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrer Gesundheit gemacht haben. Doch auch da ist die Versicherung in der Beweispflicht.

Wenn Sie einen Schnupfen vergessen haben, wird nichts passieren. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn Sie bei den Antragsfragen "vergessen" haben, dass Sie vor zwei Jahren eine Bandscheiben-OP mit anschließender ReHa hatten und nun wegen Wirbelsäulenbeschwerden eine BU-Rente beantragen.

Denn hätte die Versicherung damals von den Beschwerden gewusst, hätte sie den Antrag  vielleicht sogar abgelehnt, wahrscheinlich aber nur mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss angenommen. Werden derart wichtige Informationen weggelassen, fühlt sich die Gesellschaft zurecht getäuscht und wird den Vertrag von Beginn an anfechten.

 

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Würden Sie bei "vergessener" Bandscheiben-OP eine Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Darmkrebserkrankung beantragen, wird es für die Versicherung dagegen schon schwer, hier vor Gericht einen Zusammenhang darzustellen.

Antragsfragen ernst nehmen

Der Ärger  lässt sich aber grundsätzlich einfach dadurch vermeiden, dass Sie die Antragsfragen ernst nehmen und sich schon im Vorfeld Gedanken machen, welche Behandlungen oder Beschwerden in den letzten Jahren vorgelegen haben.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schafft hier mehr Klarheit, da die Gesundheitsfragen im Berufsunfähigkeits-Antrag eindeutiger  als früher formuliert werden müssen.

Im Zweifelsfall nehmen Sie lieber Kontakt zu Ihren Ärzten auf und klären offene Fragen direkt. Wenn die Versicherung erst den Arzt befragt, vergeht zum einen meist Zeit, zum anderen erfährt sie manchmal mehr, als sie müsste.

Feststellung der Berufsunfähigkeit

Ein weiterer möglicher Konfliktpunkt ist die Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die meisten Tarife sehen eine Zahlung vor, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.

Als Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit ("Gelber Schein"), die als vorübergehend betrachtet wird und noch keine BU-Leistung zur Folge hat, muss dieser Zustand voraussichtlich mindestens die nächsten 6 Monate anhalten.

Erster Ansprechpartner für die Einschätzung: Ihr Hausarzt

Die Einschätzung, ob Sie berufsunfähig sind oder nicht, trifft erst einmal Ihr (Haus)Arzt, nachdem Sie vorher anhand eines Fragebogens einen typischen (beruflichen) Tagesablauf skizziert haben. Er prüft, welche dieser einzelnen Tätigkeiten Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen gar nicht oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben können. Betrachtet wird dabei der Ist-Zustand.

Es gibt genug Krankheiten, bei denen die Einschätzung oft sehr schnell getroffen werden kann, wie  Schlaganfall, viele Arten von Krebs usw. Bei anderen Beschwerden ist dies schwieriger, z.B. beim Verschleiß von Gelenken oder beim Schweregrad  einer  Depression.

Neue Untersuchung auf Verlangen der Versicherung nur in Ausnahmefällen

Wenn sich aus der Einschätzung des Arztes erhebliche Fragen ergeben, kann die Versicherung auf eigene Kosten die Untersuchung durch einen  Spezialisten verlangen. Dies kommt jedoch nur selten vor.

Im Gegensatz zu den (meist verbeamteten) Amtsärzten, die über die Bewilligung von staatlichen Leistungen wie einer Erwerbsminderungsrente oder die Vergabe einer Pflegestufe entscheiden, sind diese Spezialisten nicht bei ihrem Auftraggeber (der Versicherung) angestellt. Sie sind daher  unabhängig, nicht weisungsgebunden und haben - gerade als Spezialisten - einen Ruf zu verlieren, was für eine objektive Untersuchung spricht.

Umorganisation - wichtig für Selbständige

Im Gegensatz zu Angestellten wird bei Selbständigen im Berufsunfähigkeits-Fall regelmäßig die Möglichkeit einer "Umorganisation" geprüft. Dabei wird beurteilt, inwieweit sich der Betrieb umstrukturieren lässt und der Inhaber dadurch in vergleichbarem Umfang tätig bleiben kann.

Hierzu bieten viele Gesellschaften (natürlich nicht ganz uneigennützig) konkrete Hilfestellungen an. Oft wird diese Unterstützung gerne angenommen, denn gerade der Unternehmer möchte meist sein Lebenswerk so lange wie möglich fortführen.

Möglichst eindeutige Regelung nötig

Damit sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung aber nicht zu Lasten des Antragstellers vor der Zahlung drücken kann, ist es wichtig, dass die Voraussetzungen für eine zumutbare Umorganisation möglichst eindeutig geregelt sind. Im Bedingungswerk einer guten BU-Versicherung ist dies der Fall.

Dies betrifft sowohl die finanzielle Angemessenheit der organisatorischen Maßnahmen als auch das Tätigkeitsfeld des Versicherten. Der tätige Unternehmer kann dann weder zum "Frühstücksdirektor" degradiert, noch zu unrentablen Investitionen gezwungen werden.

Der typische Freiberufler ohne (oder vielleicht mit einem) Angestellten ist von der Umorganisation so gut wie nie betroffen.

Fehlerquellen reduzieren

Mit guter Vorbereitung kann man die Fehlerquellen beim Abschluss einer BU deutlich reduzieren. Gleichzeitig senken Sie das Risiko, mit der Versicherung streiten zu müssen, auf ein Minimum.

Achten Sie daher auf ein möglichst eindeutiges Bedingungswerk der BU-Versicherung und beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag sorgfältig.

Hier geht's zum 1. Teil der Serie zur Berufsunfähigkeit


Timm Wiebe

Timm Wiebe ist Versicherungsmakler bei
exali.

Als Versicherungsmakler bietet exali im Bereich Berufsunfähigkeit nur Tarife von Gesellschaften an, deren Qualität sowohl den eigenen langjährigen Erfahrungen entsprechen als auch von unabhängiger Seite (z.B. durch Versicherungsanalysten und Anbieter von Vergleichssoftware wie Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen) regelmäßig bestätigt werden.