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08.12.2008
INTERVIEW

Familienangehörige über das Unternehmen absichern

Die Mithilfe von Familienangehörigen im Unternehmen ist oft unverzichtbar. Da ist es nur konsequent, dass auch sie von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Chefsache fragte den Unternehmensberater Peter A. Mansfeld aus Hamburg (www.pam-consult.de) nach den konkreten Möglichkeiten.

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Familienangehörige über das Unternehmen absichern

Chefsache: Was ist der Vorteil einer Absicherung von Familienangehörigen über das Unternehmen?

Peter Mansfeld: Beispielsweise kann ein Ehepartner statt aus vollversteuertemEinkommen steuerbegünstigt – und bis 2008 sozialabgabefrei – Rücklagen für das Alter bilden. Die muss er erst zu den dann meist geringeren Sätzen versteuern.


Chefsache: Wie muss das Anstellungsverhältnis gestaltet sein, damit das Finanzamt „mitspielt“?

Peter Mansfeld: Entscheidend ist allein ein förmlicher Anstellungsvertrag. Dieser muss im Prinzip so gestaltet sein wie auch bei familienfremden Mitarbeitern.


Chefsache: Welche Risiken gibt es bei der Absicherung über das Unternehmen?

Peter Mansfeld: Das Risiko wird durch die Anlageform bestimmt. Beispielsweise sind Aktien mit ihren langfristig höheren Renditechancen natürlich auch mit einem höheren Risiko behaftet.


Chefsache: Bei der Wahl der Absicherung sind auch die Ertragsmöglichkeiten entscheidend. Ein Pensionsfonds ist da sicher ein attraktives Modell.

Peter Mansfeld: Richtig, denn stärker als mit anderen Vorsorgemodellenprofitieren die Angehörigen von den Chancen am Kapitalmarkt. Es versteht sich, dass dabei auch die Risikengrößer sind. Zumeist garantieren die Anbieter die eingezahlten Beträge. Steuer- und abgabenfrei kann manjährlich Einkommen bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (in 2003 also maximal 2448 Euro) in dieser Form anlegen.


Chefsache: Welche Vorteile haben dem gegenüber Pensionskassen?

Peter Mansfeld: Zunächst können Sie steuer- und abgabenfreie Teile aus dem Einkommen zurücklegen. Zusätzlich lassen sich 1752 Euro pro Jahr aufstocken, die mit 20 Prozent pauschal zu versteuern sind. Ist für diesen Teil nach dem 60. Lebensjahr eine Einmalzahlung vereinbart, fallen keine Steuern an, bei einer Rente nur für den Ertragsanteil.

 

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Chefsache: Es gibt zwei weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.

Peter Mansfeld: Direktzusage und Unterstützungskasse lohnen sich vor allem für gut bezahlte mitarbeitende Angehörige. Weil es hier keine steuerlichen Höchstgrenzen gibt, profitieren diese bis zu einer Altersvorsorge in Höhe von etwa 75 Prozent der aktiven Bezüge. Beispiel Direktversicherung: Der Betrieb kann nach Paragraph 40 bEinkommenssteuergesetz per Entgeltumwandlung jährlich bis zu 1752 Euro (bei Gruppenverträgen sogar bis zu 2148 Euro) zum Pauschalsteuersatz von 20 Prozent anlegen.


Chefsache: Manche Unternehmen scheuen den hohen Aufwand für die betriebliche Altersvorsorge. Wie lässt sich dieser minimieren?

Peter Mansfeld: Hier helfen standardisierte Instrumente wie Gruppenunterstützungskassen oder überbetriebliche Pensionskassen und Pensionsfonds. Noch vorteilhafter sind Gemeinschaftslösungen für eine gesamte Branche.


Chefsache: Wir danken Ihnen für das Gespräch.  

SO GESTALTEN SIE VERTRÄGE MIT FAMILIENANGEHÖRIGEN

Damit das Finanzamt Arbeitsverträge mit Familienangehörigen anerkennt, beachten Sie folgende Regeln:

  • Es muss sich um ein wirkliches Arbeitsverhältnis handeln, bei dem die Familienangehörigen nachweisbar arbeiten und dafür Lohn bekommen.
  • Die Zahlung von Arbeitslohn an Familienangehörige muss auf klaren Vereinbarungen beruhen, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden.
  • Die Vertragsbedingungen müssen so sein, wie sie auch unter Fremden üblich sind. Hier sind Sie vor allem glaubwürdig, wenn Sie mit Ihren Familienangehörigen die gleichen Arbeitsverträge wie mit Ihren Mitarbeitern abschließen.

 


Redakteur: Martin Buttenmüller