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18.02.2009
Private Krankenversicherungen

Basistarif nur für wenige sinnvoll

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Seit dem 1. Januar 2009 ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht. Wer nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und auch sonst über keine ausreichende Versicherung verfügt, muss sich privat versichern. Die Zeitschrift Finanztest hat genau hingeschaut und festgestellt: Der Basistarif privater Krankenversicherer hilft bei einem monatlichen Beitrag von 570 Euro nur wenigen.

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Privat versichert zu sein, ist nicht immer die bessere Variante - zumindest, wenn es um den Basistarif geht.

Der Basistarif bietet die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung.

Abrechung per Rechnung

Abgerechnet wird hier nicht mit der Versichertenkarte, sondern per Rechnung, die der Patient nach der Behandlung erhält. Anschließend rechnet er mit dem Versicherer ab.

Praxisgebühren und etwaige Zuzahlungen werden dann von der Erstattung abgezogen.

Basistarif darf nicht verweigert werden

Schwer- oder chronisch Kranke haben keine Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen zu befürchten.

Der Basistarif darf nicht verweigert werden, auch auf Risikozuschläge müssen die Versicherer verzichten.

Nicht in den Basistarif wechseln!

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, dem ist von einem Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen dennoch abzuraten.

 

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Die Leistungen des Basistarifs sind nicht umfangreicher. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen mitversichert.

Vollversicherungstarif prüfen

Menschen, die gesund und nicht all zu alt sind, sich nun seit Januar 2009 aber privat versichern müssen, sollten erst prüfen, ob ein privater Vollversicherungstarif in Frage kommt.

Das bringt mehr Leistung und kann günstiger sein als der Basistarif.

Ausführliche Informationen finden sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.