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03.12.2009
Rechtsschutz

Schon die Androhung der Kündigung ist ein Rechtsschutz-Fall!

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Wird einem Beschäftigten eine Kündigung angedroht, falls er einen Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, so ist die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

Einem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber die Kündigung für den Fall angedroht, dass er den ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nicht annimmt.

Die Kosten für die vom Beschäftigten daraufhin beauftragten Rechtsanwälte wollte die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen. Daraufhin verklagte der Arbeitnehmer die Versicherung auf Zahlung.

Das Gericht entschied den Rechtsstreit zugunsten des Beschäftigten. Es sei hier von einem Rechtsschutzfall auszugehen. Der Beschäftigte habe ein tatsächliches Geschehen aufgezeigt, mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes durch seinen Arbeitgeber verbunden hat.

 

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An der Ernsthaftigkeit des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis auf die beschriebene Weise auf jeden Fall beenden zu wollen, bestünden keine Zweifel.

Allein mit dem vom Arbeitnehmer behaupteten Verhalten habe sich die vom Rechtsschutzversicherer übernommene Gefahr verwirklicht und der Rechtsschutzfall sei damit eingetreten.

BGH, Az.: IV ZR 305/07

Josef Mieslinger
Chefredakteur und Betriebsratsvorsitzender