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23.06.2009
Irreführende Werbung

Vorsicht bei Werbung mit alten Testurteilen!

— abgelegt unter:

Nicht identische Produkte dürfen nicht mit einem alten Testurteil der Stifung Warentest beworben werden. Das entschied das Landgericht Duisburg.

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Werbung mit alten Testurteilen sind irreführend, wenn es sich um 2 verschiedene Produkte handelt.

Im konkreten Fall ging es um ein Olivenöl des Discounters Aldi.

Obwohl es sich um einen neuen Erntejahrgang handelte, bewarb Aldi das Öl  weiterhin mit dem alten Testurteil "Gut" der Stiftung Warentest. 

2 Jahrgänge sind 2 unterschiedliche Produkte

Dem schob nun das Landgericht Duisburg einen Riegel vor.

Öl aus zwei verschiedenen Jahrgängen seien keine identischen Produkte, so das Gericht. Daher dürfe auch nicht mit dem Testurteil, das sich auf nur einen Jahrgang bezieht, geworben werden.

 

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