Vorsicht bei Werbung mit alten Testurteilen!
Nicht identische Produkte dürfen nicht mit einem alten Testurteil der Stifung Warentest beworben werden. Das entschied das Landgericht Duisburg.

Werbung mit alten Testurteilen sind irreführend, wenn es sich um 2 verschiedene Produkte handelt.
Im konkreten Fall ging es um ein Olivenöl des Discounters Aldi.
Obwohl es sich um einen neuen Erntejahrgang handelte, bewarb Aldi das Öl weiterhin mit dem alten Testurteil "Gut" der Stiftung Warentest.
2 Jahrgänge sind 2 unterschiedliche Produkte
Dem schob nun das Landgericht Duisburg einen Riegel vor.
Öl aus zwei verschiedenen Jahrgängen seien keine identischen Produkte, so das Gericht. Daher dürfe auch nicht mit dem Testurteil, das sich auf nur einen Jahrgang bezieht, geworben werden.
Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale, begrüßte das Urteil. Nun müssten Lebensmittelhändler zukünftig genau prüfen, ob sie Testergebnisse als Werbung nutzen dürfen.




