Der kleine Unterschied
Es gibt auch eine positive Seite der globalen Wirtschaftskrise: Es gibt keinen günstigeren Moment, um neue Stellen mit engagierten Leistungsträgern zu besetzen. Auch hier zählt der erste Eindruck beziehungsweise das Zeugnis.

Auch hier gilt: Der erste Eindruck – sprich das Zeugnis – zählt!
Generell gibt es bei Arbeitszeugnissen zwei Arten:
- Einfache und qualifizierte Zeugnisse, die sich nur hinsichtlich ihres Inhalts unterscheiden.
- Endzeugnisse und Zwischenzeugnisse, die zu verschiedenen Zeitpunkten ausgestellt werden.
Mit Sicherheit wissen Sie, dass jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses hat. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob jemand …
- eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt hat,
- haupt- oder nebenberuflich tätig war oder
- das Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit beendet wurde.
PRAXIS-TIPP:
Der Zeugnisanspruch wird auch dann bereits fällig, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses absehbar ist – also auch im Falle einer fristlosen Kündigung.
Aber Vorsicht: Der Anspruch auf Zeugniserteilung unterliegt der Verjährung (nach 3 Jahren).
| Das muss ein Zeugnis beinhalten |
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Achten Sie auf die Formalien
Das Zeugnis muss grundsätzlich in klaren deutschen Sätzen maschinenschriftlich auf Geschäftspapier erstellt sein. Wurde ein einfacher weißer Briefbogen verwandt, dann muss das Zeugnis die volle Bezeichnung des Arbeitgebers, seine Rechtsform und die aktuelle Anschrift enthalten.
Es darf für den Versand gefaltet werden. Jedoch muss es stets kopierfähig bleiben. Insbesondere dürfen sich die Knicke nicht als Schwärzungen auf den Ablichtungen abzeichnen.
PRAXIS-TIPP:
Eine Rückdatierung ist dann erlaubt, wenn das Zeugnis nicht zeitnah erstellt werden kann oder der Arbeitgeber das Zeugnis wegen inhaltlicher oder formeller Mängel (z. B. Flecken, Textverbesserungen) berichtigt.
Übersicht: Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis
| einfaches Zeugnis | qualifiziertes Arbeitszeugnis | |
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| besonderes Merkmal |
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| Inhalt |
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| Grund des Ausscheidens |
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Doris Bader
Herausgeberin und Chefsekretärin




