Familienpflegezeit kommt 2012
Eine bessere Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Beruf ist das Ziel, das sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben hat. Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012.

Beruf und Familie vereinbaren
Der Bedarf ist hoch, meldet die Bundesfamilienministerin: Rund 2,42 Millionen Menschen beziehen derzeit in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden etwa 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt – zum Teil durch Angehörige und ambulante Dienste.
Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach kommt aber zu dem Ergebnis, dass sich für 79 Prozent der Berufstätigen Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren lassen. An dieser Stelle setzt nun das neue Gesetz zur Familienpflegezeit an, welches Ende Oktober vom Bundestag beschlossen wurde. Es soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Kein Recht auf Familienpflegezeit per Gesetz
Um einen nahen Angehörigen pflegen zu können, sollen Beschäftigte künftig ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit soll es nicht geben. Als Arbeitgeber ist man also nicht verpflichtet, einem Mitarbeiter die Familienpflegezeit zu bewilligen.
Ist der Arbeitgeber jedoch damit einverstanden, muss er mit dem Mitarbeiter eine Vereinbarung – einen Vertrag – abschließen. Dieser muss zudem die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen nachweisen, etwa durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Arbeitgeber muss Gehalt aufstocken
Jetzt wird es kompliziert – es geht um das Gehalt: Während der Familienpflegezeit muss der Arbeitgeber das monatliche Arbeitsentgelt aufstocken, und zwar um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Monatslohn und demjenigen, der sich durch die Verringerung der Arbeitszeit ergibt.
Ein Beispiel: Reduziert ein Mitarbeiter in der sogenannten Pflegephase seine Arbeitszeit auf 50 Prozent, erhält er weiterhin 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns. Arbeitet er nach der Pflegephase wieder voll, so erhält er weiterhin nur 75 Prozent – bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Um das Risiko gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gering zu halten, müssen die Mitarbeiter, die die Pflegezeit in Anspruch nehmen, eine besondere Familienpflegezeitversicherung abschließen.
Autorin: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa
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