Ausbildung auf den Punkt gebracht
In diesem Artikel erfahren alles wissenswerte zum Thema Ausbildung von A-Z.

Ausbildung von A-Z
Ärztliche Untersuchung
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur nach einer ärztlichen Voruntersuchung beschäftigt werden. Die Nachuntersuchung muss innerhalb der letzten drei Monate des ersten Ausbildungs- oder Beschäftigungsjahres stattfinden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Auszubildende Anspruch auf finanzielle Unterstützung, sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen. In Betracht kommen Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, behinderte, lernbeeinträchtigte und ausländische Jugendliche.
Ausbildungsmittel
Als Ausbildungsmittel werden Werkzeuge, Werkstoffe, Materialien oder auch die Arbeitskleidung bezeichnet, die für eine ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich sind.
Die Kosten trägt nach dem Berufsbildungsgesetz der Ausbildungsbetrieb.
Ausbildungsordnung
Für jeden Beruf existiert eine Ausbildungsordnung, in der festgehalten ist, wie lange die Ausbildung dauert und welche Fähigkeiten und Kenntnisse der Beruf beinhaltet. Sie bildet die Grundlage für den Ausbildungsplan des Ausbildungsbetriebs.
Ausbildungsfremde Arbeit
Nach dem Berufsbildungsgesetz sind alle Arbeiten verboten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und die körperliche Kräfte übersteigen.
Ausbildungsplan
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und gilt vom ersten bis zum letzten Tag der Ausbildung. In ihm ist schriftlich fixiert, in welchen Abteilungen der Azubi eingesetzt wird und welche Fähigkeiten er dort jeweils erlernen soll. Er dient darüber hinaus dem Auszubildenden bei zur Überprüfung, ob er tatsächlich das lernt, was zur Ausbildung gehört. Stimmt die Ausbildung nicht mit dem Inhalt des Plans überein, sollte sich der Azubi an die JAV oder den Betriebsrat wenden.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird in der Regel in Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern ausgehandelt. Sie muss sich in jedem Ausbildungsjahr erhöhen.
Ausbildungsvertrag
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Start der Ausbildung den Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags vor.
Berichtsheft
Das Berichtsheft dient dem Zweck, während der Ausbildung vermittelte Fertigkeiten und Kenntnisse schriftlich festzuhalten. Es dient darüber hinaus dem Nachweis, ob der Inhalt des Ausbildungsplans eingehalten wurde.
Berufsschule
Auszubildende sind berufsschulpflichtig. Die dort verbrachte Unterrichtszeit gilt als Arbeitszeit. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule von der Ausbildung im Betrieb freizustellen. Der Besuch der Berufsschule ist fester Bestandteil jeder Ausbildung.
Duales Ausbildungssystem
Auszubildende verbringen den einen Teil ihrer Ausbildung im Betrieb, den anderen in der Berufsschule. Diese Symbiose wird als duales Ausbildungssystem bezeichnet.
Gefährliche Arbeiten
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Gefährlich sind alle Tätigkeiten, bei denen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht und die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können (aufgrund von Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Strahlung, Gefahrstoffe). Gehört der Umgang mit Gefahrstoffen jedoch zum Inhalt der Ausbildung, gilt natürlich eine Ausnahme. Der Auszubildende verrichtet die Tätigkeit in diesen Fällen unter Aufsicht eines im Umgang mit Gefahrenquellen nachweislich erfahrenen Kollegen.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Interessenvertretung der Azubis und Jugendlichen im Betrieb. Sie sorgt dafür, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Sie ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn etwas in der Ausbildung falsch läuft.
Probezeit
Die Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgeschrieben und beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Während dieses Zeitraums können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Ausbildungsvertrag kündigen.
Prüfung
Auszubildende müssen eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung absolvieren.
Schlichtungsstelle
Wird einem Auszubildenden während der Ausbildung gekündigt und dieser legt Widerspruch ein, landet die Sache vor der Schlichtungsstelle. Diese überprüft die Wirksamkeit der Kündigung. Mit dem Schlichtungsverfahren soll vermieden werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber durch ein Verfahren weiter gestört wird, bevor überhaupt feststeht, ob die Kündigung zulässig ist oder nicht.
Urlaub
Für jugendliche Arbeitnehmer gelten die folgenden Bestimmungen:
- unter 18-Jährige haben Anspruch auf 25 Tage Urlaub
- unter 17-Jährige haben Anspruch auf 27 Tage Urlaub
- unter 16-Jährige haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub
- Volljährige haben Anspruch auf 24 Tage Urlaub
Weisungen
Auszubildende sind an die Anweisungen ihrer Ausbilder gebunden. Die Weisungen sind verbindlich, solange sie im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Züchtigung
Die früher übliche körperliche Züchtigung von Auszubildenden ist nach § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht nur verboten, sie ist sogar strafbar.
Redaktionsbüro Schneider
Jurist und Wirtschaftsberater





