Ihre Sparmöglichkeiten mit älteren „Neuen“ in Einkauf und Controlling
Ältere Mitarbeiter bringen Berufserfahrungen mit, die für Ihre Einkaufsabteilung und Ihr Controlling sehr wertvoll sein können. Und ab sofort gibt es mit dem neu überarbeiteten „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ attraktive Fördermöglichkeiten, wenn Sie ältere Mitarbeiter einstellen.

Ihre Sparmöglichkeiten mit älteren „Neuen“ in Einkauf und Controlling
Davon profitieren Sie seit Mai 2007:
Eingliederungszuschuss oder Kombilohn für Mitarbeiter ab 50:
- Zuschuss der Agentur für Arbeit nach § 421f Sozialgesetzbuch III
- Sie erhalten bis zu 36 Monate lang zwischen 30 und 50 % des Arbeitsentgelts erstattet, wenn Sie:
- einen Mitarbeiter einstellen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat,
- vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 6 Monate lang beschäftigungslos war
- oder z. B. an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Fortbildung
- oder einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme teilgenommen hat
- und mindestens für 1 Jahr in Ihrem Unternehmen arbeitet.
Entgeltsicherung: Ausgleich für niedrigere Bezahlung
- Die Agentur für Arbeit gleicht unter bestimmten Umständen einen – gegenüber einer früheren Beschäftigung – niedrigeren Verdienst eines älteren Mitarbeiters mit der sogenannten Entgeltsicherung aus (§ 421 j Sozialgesetzbuch III).
- Den steuerfreien Zuschuss erhält der Mitarbeiter, und das für maximal 2 Jahre.
- Er beträgt im ersten Jahr 50 % und im zweiten Jahr 30 % der Differenz zwischen dem früheren pauschalierten Nettolohn (Bruttolohn abzüglich Pauschalen für Sozialversicherungsbeiträge) und dem pauschalierten Nettolohn, den der Mitarbeiter bei Ihnen bei gleicher Arbeitszeit bekommt.
- Den Zuschuss bekommt der Mitarbeiter nur unter bestimmten Voraussetzungen, und zwar:
- Der Mitarbeiter muss den Zuschuss vor Beginn seiner Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Tipp: Weisen Sie ihn bereits im Bewerbungsgespräch auf diese Möglichkeit hin!
- Er muss mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.
- Er muss zuvor arbeitslos oder zumindest von Arbeitslosigkeit bedroht gewesen sein.
- Sein Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch mindestens 4 Monate (120 Tage) bestehen bzw. er muss es geltend machen können.
- Der Mitarbeiter war in den letzten 2 Jahren vor der bezuschussten Anstellung nicht länger als 3 Monate bei Ihnen beschäftigt.
Befristung ohne Sachgrund
- Mitarbeiter, die mindestens 52 Jahre alt sind, können Sie für bis zu 5 Jahre ohne sachlichen Grund befristet einstellen.
- Voraussetzung: Diese waren unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung bei Ihnen mindestens 4 Monate lang arbeitslos.
- Die Beschäftigung dürfen Sie innerhalb des Zeitrahmens auch mehrfach verlängern laut § 14 Abs. 3 im Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Mein Tipp: Einkaufsprofis einstellen, Ihrem Einkauf Geld sparen – und von der enormen Erfahrung von Senior-Einkäufern profitieren... Das kommt auch Ihrer Karriere als Führungskraft zu Gute!
Autor: Thorsten Holtwick
Einkaufsprofi




