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17.03.2009
Moderne Gesundheitsförderung im Unternehmen

Gesundheit fördern – Steuern sparen

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Unternehmen brauchen leistungsbereite und leistungsfähige Mitarbeiter. Sie müssen sich darauf verlassen können. Fehlzeiten führen zu Produktionsausfällen und damit zu erheblichen Kosten. Die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter hat daher nicht nur einen sozialen Aspekt, sondern auch einen ökonomischen.

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Betriebliche Gesundheitsförderung tut auch den Bilanzen gut.

In den letzten Jahrzehnten ist die Belastung des Einzelnen stetig gestiegen. Sowohl das Arbeitstempo als auch das Arbeitspensum haben im Zeitalter der Hochtechnologie deutlich zugenommen. Ein Ende der Beschleunigung ist nicht abzusehen. Gleichzeitig ist aber auch das Gesundheitsbewußtsein der Bevölkerung gestiegen.

Der Gesundheitsbegriff im modernen Unternehmen

Für den Betrieb stand früher die Frage im Vordergrund: Was macht krank? Heute denken viele Unternehmen weiter und stellen die Frage in anderer Form: Was erhält die MitarbeiterInnen gesund? Hinter der scheinbar lediglich neuen Formulierung verbirgt sich hingegen eine vollkommen neue Denkweise und Unternehmensphilosophie.

Stand in der Vergangenheit die Verhütung von Arbeitsunfällen und Vermeidung von typischen Berufskrankheiten im Vordergrund ist dies heute darüber hinaus die Ausschöpfung gesundheitsfördernder Potentiale.

Gesundheitsförderung bedeutet mehr als Unfallvermeidung

Was aber bedeutet „Gesundheitsförderung“? Neben der Prävention von Unfällen und Erkrankungen sind sicherlich die Gesundheitserziehung, die Früherkennung aber auch die Rehabilitation dazu zu zählen.

Neben Schulungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen wurde in der Vergangenheit insbesondere in Unternehmen dem Thema „Gesundheit“ durch die Einrichtung einer Krankenstation bzw. der Beschäftigung eines Betriebsarztes als feste Einrichtung Rechnung getragen. Vereinzelt gehörte Betriebssport wie der Betriebsfußball am Freitagabend zum Angebot. Damit war das Thema in den meisten Unternehmen jedoch erschöpft.

Heute zählen dazu neben einem gesunden Ernährungsangebot in Kantinen auch Weiterbildungsprogramme zu Gesundheit und Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention, sowie in einigen großen Unternehmen Fitnessstudios mit ausgebildetem Fitnesstrainer.

 

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Mens sana in corpore sano

Teambildungsprogramme und Seminare, in denen die Persönlichkeitsbildung im Vordergrund steht, stellen die Bewegung in den Vordergrund oder binden diese zumindest zu einem großen Teil fest in ihr Programm ein. Der Kern solcher Seminare besteht in der Erkenntnis, dass ein gesunder Körper und ein gesunder Geist untrennbar miteinander verbunden sind.

Nur Mitarbeiter, die sich körperlich gesund und geistig wohl fühlen werden letztlich überhaupt ein Arbeitsergebnis von 100 Prozent erzielen. Dabei ist die Erkenntnis „mens sana in corpore sano“, die auf den römischen Dichter Juvenal zurückgeht, bereits annähernd 2000 Jahre alt.

Anders ausgedrückt: Gesundheitsförderung beginnt bereits beim „mens sana“. Dazu gehört, dass Mitarbeiter sich gesund fühlen. Regelmäßig beginnt dies mit einer guten, dass heißt umfassenden und offenen Kommunikation im Unternehmen und der Vermittlung des Bewusstseins bei jedem einzelnen Mitarbeiter auf den  Unternehmenserfolg Einfluss zu haben. Stehen Körper und Psyche im Einklang, sinkt auch der Krankenstand.

In Gesundheit investieren heißt Steuern sparen

Das vorrangige Ziel besteht dennoch weiterhin nicht in der Produktion gesunder Mitarbeiter, jedoch sind sie Vorraussetzung für das Erreichen der originären Ziele.

Eine zufällige Verteilung von Gesundheitsangeboten nach dem Zufallsprinzip ist jedoch nicht sinnvoll, vielmehr ist ein problem- und zielgruppenorientiertes Vorgehen notwendig. Gesundheits- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften markieren dabei lediglich das absolute Minimum.

Die betriebliche Gesundheitsförderung wird neuerdings bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Beschäftigtem / Jahr steuerlich gefördert. Steuerfrei bleiben nach § 3 Nr. 34 EStG zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung „des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ dienen.

 

Dr. Susanna Lange ist Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und seit über 10 Jahren in verschiedenen Funktionen im Personalwesen tätig