Abberufung bei Zerstrittenheit möglich
Wann lässt sich ein GmbH-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen? Ein Grund ist ein unheilbares Zerwürfnis zwischen den Geschäftsführern, das eine weitere Kooperation unmöglich macht, so der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil.

Herrscht ständig Streit, kann auch ein Geschäftsführer abberufen werden.
Nach einer neueren Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2009 reicht es zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer aus, dass zwei oder mehrere Geschäftsführer untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist.
Das Verhalten muss nicht schuldhaft sein
In einem solchen Fall kann jeder von ihnen jedenfalls dann abberufen werden, wenn er durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat.
Nicht erforderlich ist, dass etwa der Verursachungsanteil des Abzuberufenden demjenigen des Mitgeschäftsführers überwiegt.
(Quelle: BGH, Beschluss vom 12.01.2009 - II ZR 27/08)
Rechtsanwalt Martin J. Warm
RA Warm ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Anwalt für Mittelstand
und Wirtschaft, Paderborn.




