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16.08.2011
Ferienjobs

Ferienjobs - Wissen Sie Bescheid?

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In vielen Unternehmen bessern minderjährige Schüler während der Schulferien ihr Taschengeld auf. Die Ferienjobber dürfen grundsätzlich Jobs annehmen, die auf 400-Euro-Basis steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

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Ferienjobs – Was Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitgeber müssen dabei einige gesetzliche Beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten.

Jugendliche dürfen erst ab 15 Jahren eine ganztägige Tätigkeit aufnehmen. Sie können zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Der Ferienjob ist auf höchstens vier Wochen im Jahr beschränkt.
Zwischen den einzelnen Schichten müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen.

Jugendliche mit einem Schulabschluss dürfen bis zu 50 Tage pro Jahr oder zwei Monate hintereinander jobben.

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Was darüber hinausgeht, gilt nicht mehr als Ferienjob. Für jüngere Schüler (ab 13 Jahren) sind dagegen nur leichte und kindgerechte Arbeiten (z. B. Baby-Sitten, Zeitungen austragen, Nachhilfe geben) im Umfang von maximal zwei Stunden täglich zulässig. Die Erziehungsberechtigten müssen der Tätigkeit zustimmen. Schüler unter 13 Jahren dürfen generell nicht beschäftigt werden. Jugendliche dürfen keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie z. B. Lärm, Staub, Hitze oder Kälte ausgesetzt sind. Das Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen ist Minderjährigen ebenfalls untersagt.

Matthias Frenzel
Fachanwalt für Steuerrecht