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14.04.2009
Fahrtenbuch

PC-Datei gilt nicht!

— abgelegt unter:

Eine am Computer erstellte Datei geht beim Finanzamt nicht als Fahrtenbuch durch. Das bestätigte Ende März das Hessische Finanzgericht in Kassel. Begründung: Die Manipulationsgefahr sei zu hoch.

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Zum Nachweis der dienstlichen oder privaten Nutzung von Geschäftswagen reicht eine Datei als Fahrtenbuch nicht aus!

Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH. 

Excel-Datei statt Fahrtenbuch

Er hatte seinem Finanzamt statt eines Fahrtenbuchs eine Excel-Datei vorgelegt, um nachzuweisen, dass er seinen Dienstwagen ausschließlich geschäftlich nutze.

Das Finanzamt hatte jedoch diese Datei als Nachweis nicht akzeptiert - zu Recht, wie das Hessische Finanzgericht in Kassel entschied.

Ein Fahrtenbuch muss vor Manipulationen geschützt sein

Eine Computerdatei lasse sich unauffällig nachträglich ändern.

 

 

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Daher sei sie nicht dazu geeignet, die Fahrtenangaben manipulationssicher zu belegen wie es bei einem klassischen Fahrtenbuch der Fall sei (Urteil vom 20.03.2009,Az.: 13 K 2874/07).