PC-Datei gilt nicht!
Eine am Computer erstellte Datei geht beim Finanzamt nicht als Fahrtenbuch durch. Das bestätigte Ende März das Hessische Finanzgericht in Kassel. Begründung: Die Manipulationsgefahr sei zu hoch.

Zum Nachweis der dienstlichen oder privaten Nutzung von Geschäftswagen reicht eine Datei als Fahrtenbuch nicht aus!
Geklagt hatte der Geschäftsführer einer GmbH.
Excel-Datei statt Fahrtenbuch
Er hatte seinem Finanzamt statt eines Fahrtenbuchs eine Excel-Datei vorgelegt, um nachzuweisen, dass er seinen Dienstwagen ausschließlich geschäftlich nutze.
Das Finanzamt hatte jedoch diese Datei als Nachweis nicht akzeptiert - zu Recht, wie das Hessische Finanzgericht in Kassel entschied.
Ein Fahrtenbuch muss vor Manipulationen geschützt sein
Eine Computerdatei lasse sich unauffällig nachträglich ändern.
Daher sei sie nicht dazu geeignet, die Fahrtenangaben manipulationssicher zu belegen wie es bei einem klassischen Fahrtenbuch der Fall sei (Urteil vom 20.03.2009,Az.: 13 K 2874/07).




