Was ist, wenn der Anwalt die Einspruchsfrist versäumt?
Im Arbeitsrecht gilt: Wer eine Kündigung bekommt, hat drei Wochen Zeit, gerichtlich dagegen vorzugehen. Wird diese Frist ohne sachlichen Grund versäumt, ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.

Versäumt der Anwalt eine Frist, hat der Mandant schlicht Pech gehabt.
Bislang war es in der Rechtsprechung aber umstritten, ob ein Mandant die Folgen einer Fristversäumnis selbst tragen muss, wenn sein Anwalt die Klage auf Wiedereinstellung verspätet beim Gericht eingereicht hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun eine verbindliche Aussage getroffen:
| Wenn
ein Anwalt eine Frist versäumt, ist es so zu bewerten, als hätte der Mandant
selbst die Frist versäumt. |
Eventuell Anwalt auf Schadensersatz verklagen
Der Mandant verliert durch die versäumte Frist für
immer die Möglichkeit, um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen, und hätte daher gute
Chancen auf Schadenersatz gegen seinen Anwalt.
Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 11.12.2008, 2 AZR 472/08
Quelle: ABS Anwaltsbüro
SIEH, Berlin




