Wenn Banken Bürgschaften verlangen

Bürgschaften und Haftungsfreistellungen

Häufig sind Investitionen erforderlich ohne dass die von den Geschäftsbanken gewünschten Sicherheiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. In diesen Fällen können fehlende Sicherheiten durch Bürgschaften oder durch Kredite mit Haftungsfreistellungen kompensiert werden.

In allen Bundesländern können öffentliche Bürgschaften beantragt werden. In den meisten Fällen ist dafür die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Die Bürgschaftsbanken übernehmen Bürgschaften zur Besicherung von Krediten, wenn der Kreditnehmer keine eigenen Sicherheiten in dem von den Geschäftsbanken geforderten Umfang stellen kann. Mit dieser Bürgschaft wird dann ein Kredit besichert, den eine Geschäftsbank gewährt.


 

Bei der Aufnahme von Krediten mit Haftungsfreistellung wird die durchleitende Geschäftsbank in einem bestimmten Umfang von der Haftung für den Kredit freigestellt.

Je nach Kreditprogramm und Region liegt die Haftungsfreistellung zwischen 50 Prozent und 100 Prozent des Kreditvolumens. Falls der Kredit ausfällt, trägt in diesem Fall die öffentliche Hand (also der Bund oder ein Bundesland) das Ausfallrisiko.

  • Dieses Risiko wird jedoch nur gegenüber der durchleitenden Geschäftsbank übernommen.
  • Der Kreditnehmer haftet in jedem Fall für den von ihm aufgenommenen Kredit.

 

Wenn Banken Bürgschaften verlangen: So schützen Sie Ihre finanziellen Interessen


Die internationale Bankenkrise merken Sie spätestens dann am eigenen Leib, wenn Sie einen Kredit brauchen. Die Banken verlangen von Ihnen als Unternehmer fast immer Bankbürgschaften. Und selbst Lieferanten bestehen zumindest bei großvolumigen Verträgen auf die Bürgschaft eines Gesellschafters. Dieser Beitrag liefert Ihnen Hinweise und Praxis-Tipps, wie Sie Ihre Interessen optimal schützen.Grundsätzlich gilt: Versuchen Sie Bürgschaften zu vermeiden. Leider ist dies nur selten möglich. Deshalb sollten Sie sich bei Übernahme einer Bürgschaft folgende Punkte klar machen:

1. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie als Bürge genauso haften wie der Kreditnehmer selbst.

2. Lehnen Sie eine Bürgschaft aber nicht grundsätzlich ab. Denn: Die Bank oder Ihr Lieferant sieht in einer Bürgschaftsübernahme durch Sie als Inhaber einen Akt des Vertrauens in die eigene Firma. Lehnen Sie eine Bürgschaft ab, kommt der Eindruck auf, dass Sie Ihrem Unternehmen nicht vertrauen.

3. Als GmbH-Chef sollten Sie von Anfang an deutlich machen, dass es für Sie keinen Sinn ergibt, einerseits eine GmbH zu gründen, um die Haftung zu beschränken, um dann andererseits generell die persönliche Haftung zu übernehmen. Meist lassen sich Kompromisse finden. Beispielsweise indem Sie sich lediglich für den Blankokreditteil verbürgen.

4. Erstellen Sie zusammen mit der Bank eine Übersicht über sämtliche Kredite und die vorhandenen Sicherheiten. Nur eventuelle Lücken sollten Sie durch eine Bürgschaft absichern. So können Sie Ihre zusätzliche persönliche Haftungsübernahme in den meisten Fällen stark eingrenzen.

Wenn die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt?

Möglichkeit 1: Bieten Sie stattdessen eine Ausfallbürgschaft an. Bei dieser kann die Bank erst dann Zahlung von Ihnen verlangen, wenn sie alle Sicherheiten verwertet hat und ihren Ausfall nachweist. Mit einer Ausfallbürgschaft kommen Sie dem Bankenverlangen nach Haftungsübernahme nach, beschränken jedoch gleichzeitig Ihre Haftung auf den Betrag, der nach Verwertung von Sicherheiten noch offen steht. Außerdem gewinnen Sie Zeit, da die Bank erst einmal die Sicherheiten verwerten muss, bevor Sie zur Kasse gebeten werden.


Möglichkeit 2: Befristen Sie Ihre Bürgschaft analog der Kreditlaufzeit. Diese beträgt für Betriebsmittelkredite meist ein Jahr. Ihr Vorteil: Die Bank ist dann gezwungen, vor Fristablauf neu mit Ihnen zu verhandeln und Sie können in diesem Gespräch positive Veränderungen, die sich in Ihrer Firma ergeben haben, detailliert vortragen.

Checkliste: Wie Sie bei Bankbürgschaften geschickt verhandeln

  • Bereiten Sie sich auf Bürgschaftsgespräche intensiv vor.
  • Stellen Sie sämtliche Kredite den vorhandenen Sicherheiten gegenüber. Bieten Sie Bürgschaften nur für eventuell vorhandene Lücken an.
  • Klären Sie im Gespräch das Rating Ihres Unternehmens. Befindet sich Ihre Firma in den Ratinggruppen 1 und 2, sollten Sie darauf bestehen, dass die Bank auf eine Bürgschaft verzichtet.
  • Legen Sie im Bürgschaftsvertrag genau fest, für welche Forderungen der Bank Sie geradestehen müssen.
  • Legen Sie den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, zu dem üblicherweise Ihre Firmenbilanz vorliegt.

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