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06.05.2009
Wenn Banken Bürgschaften verlangen

So schützen Sie Ihre finanziellen Interessen

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Die internationale Bankenkrise merken Sie spätestens dann am eigenen Leib, wenn Sie einen Kredit brauchen. Die Banken verlangen von Ihnen als Unternehmer fast immer Bankbürgschaften. Und selbst Lieferanten bestehen zumindest bei großvolumigen Verträgen auf die Bürgschaft eines Gesellschafters. Dieser Beitrag liefert Ihnen Hinweise und Praxis-Tipps, wie Sie Ihre Interessen optimal schützen.

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Versuchen Sie, Bürgschaften möglichst zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Versuchen Sie Bürgschaften zu vermeiden.

Leider ist dies nur selten möglich.

Deshalb sollten Sie sich bei Übernahme einer Bürgschaft folgende Punkte klar machen:

  1. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie als Bürge genauso haften wie der Kreditnehmer selbst.
  2. Lehnen Sie eine Bürgschaft aber nicht grundsätzlich ab. Denn: Die Bank oder Ihr Lieferant sieht in einer Bürgschaftsübernahme durch Sie als Inhaber einen Akt des Vertrauens in die eigene Firma. Lehnen Sie eine Bürgschaft ab, kommt der Eindruck auf, dass Sie Ihrem Unternehmen nicht vertrauen.
  3. Als GmbH-Chef sollten Sie von Anfang an deutlich machen, dass es für Sie keinen Sinn ergibt, einerseits eine GmbH zu gründen, um die Haftung zu beschränken, um dann andererseits generell die persönliche Haftung zu übernehmen. Meist lassen sich Kompromisse finden. Beispielsweise indem Sie sich lediglich für den Blankokreditteil verbürgen.
  4. Erstellen Sie zusammen mit der Bank eine Übersicht über sämtliche Kredite und die vorhandenen Sicherheiten. Nur eventuelle Lücken sollten Sie durch eine Bürgschaft absichern. So können Sie Ihre zusätzliche persönliche Haftungsübernahme in den meisten Fällen stark eingrenzen.

 

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Was ist, wenn die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt?

1. Möglichkeit:

Bieten Sie stattdessen eine Ausfallbürgschaft an. Bei dieser kann die Bank erst dann Zahlung von Ihnen verlangen, wenn sie alle Sicherheiten verwertet hat und ihren Ausfall nachweist.

Mit einer Ausfallbürgschaft kommen Sie dem Bankenverlangen nach Haftungsübernahme nach, beschränken jedoch gleichzeitig Ihre Haftung auf den Betrag, der nach Verwertung von Sicherheiten noch offen steht.

Außerdem gewinnen Sie Zeit, da die Bank erst einmal die Sicherheiten verwerten muss, bevor Sie zur Kasse gebeten werden.

2. Möglichkeit:

Befristen Sie Ihre Bürgschaft analog der Kreditlaufzeit. Diese beträgt für Betriebsmittelkredite meist ein Jahr.

Ihr Vorteil: Die Bank ist dann gezwungen, vor Fristablauf neu mit Ihnen zu verhandeln und Sie können in diesem Gespräch positive Veränderungen, die sich in Ihrer Firma ergeben haben, detailliert vortragen.

Lutz Schumann, Wirtschaftsjournalist