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22.06.2009
Steuern

Bürgerentlastungsgesetz positiv für Unternehmen

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Das Bürgerentlastungsgesetz wird auch finanzielle Vorteile für Unternehmen bringen. Das erklärte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. Das Gesetz wurde letzte Woche vom Bundestag verabschiedet.

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Das Bürgerentlastungsgesetz bedeutet auch mehr Liquidität für Unternehmen.

Für den Mittelstand sieht Ohoven Verbesserungen vor allem bei der Liquidität.

Er hebt in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf einheitlich 500.000 Euro und die weitgehende Entschärfung der Zinsschranke durch Heraufsetzen der Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro hervor.

Der BVMW-Präsident begrüßt darüber hinaus, dass die Verlustvorträge in Sanierungsfällen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig genutzt werden können.

Dazu gehört zum Beispiel die Beibehaltung von 80 Prozent der Lohnsumme.

 

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Ovohen dazu: "Hier hätten wir uns - analog zur komplizierten Behaltensfrist bei der Erbschaftsteuer - eine einfachere Lösung für die Unternehmen gewünscht."

Quelle: Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.