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09.01.2012
Steuerspar-Kurztipps

Sport: Spendenplanung für Ihren gemeinnützigen Verein

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Wir beschäftigen uns mit Möglichkeiten, im Rahmen von gemeinnützigen Vereinen Steuern zu sparen und sogar steuerfreien Ertrag zu erwirtschaften.

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Was ist förderungswürdiger Sport?

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Spendenplanungsrechnung, Gemeinnützigkeit, Golf absetzen

Die Abgabenordnung fördert Sport – doch was ist das?

Es lässt sich sehr gut darüber streiten, was als Sport anzusehen ist und was nicht. Für den einen ist Schach Leistungssport, für den anderen ist es eher eine Förderung des Muskelschwundes und daher kein Sport. Diese Frage hat allerdings die AO selbst entschieden: Laut § 52 Abs. 2 Nr. 21 ist Schach der bisher einzige Denk-Sport, der als Sport gefördert werden kann. Für die einen ist Golf Sport, für die anderen eher ein Spielchen mit versnobtem Hintergrund – was dann steuerlich auch nicht gefördert werden dürfe. Und wie ist es mit der Formel 1 oder mit Tischfußball? Oder mit Trendsportarten wie Pilates, Feldenkrais oder Callanetics?

Der BFH entschied weise

Vielleicht engagieren Sie sich ja in einem Tischfußballverein und möchten Ihre Zuwendungen gern steuerlich abzugsfähig haben? Dann müsste der Verein gemeinnützig arbeiten. Und das tut er nur, wenn er der „Förderung des Sports“ dient. Und was Sport nun ist, hat der BFH mit Urteil vom 29. Oktober 1997, Aktenzeichen I R. 13/97, weise entschieden:

Sport ist eine über das übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet ist. Die Aktivität müsse auch der körperlichen Ertüchtigung im weiteren Sinne dienen.

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Im Einzelfall entschieden

Seitdem wurde in zahlreichen Finanzgerichtsverfahren entschieden, was alles steuerlich förderungswürdiger Sport ist und was nicht. Natürlich gehört dazu erst einmal alles, was der gesunde Menschenverstand ohnehin dazu zählt (Schweiß, Kraft- und Willensanstrengung, erhöhter Trainingszustand usw.):

  • Fußball, Handball, Basketball, Volleyball und (Eis-)Hockey
  • Dauerlaufsportarten, aber auch Bergwandern oder Bergsteigen
  • muskelbetonte Wassersportarten wie Kajak fahren, Surfen, Rudern
  • Kampfsportarten wie Karate, Judo oder Ju Jutsu

Trendsportarten gehören dazu

Aber auch sog. Trendsportarten werden von den Finanzgerichten als Sport anerkannt. Dazu gehören

  • Hallenklettern,
  • Golf,
  • Motorsport (Formel 1, Motorradrennen etc.),
  • Pilates,
  • Tai-Chi,
  • Yoga,
  • Beckenbodentraining,
  • Wirbelsäulengymnastik und Rückentraining,
  • Feldenkrais,
  • Callanetics

und die meisten anderen Betätigungen, bei denen es „um eine konzentrierte körperliche Bewegung in dem Maße geht, wie es sich der einzelne zutraut“ (so das FG Köln, Aktenzeichen: K 3794/06).

Nicht dabei: Tischtuchfußball

Die beiden Tischfußballspiele Tipp-Kick und Subbuteo sind jedoch kein Sport (FG Hessen, Aktenzeichen: K 501/09). Trost aber für unseren Kicker: Der „Drehstangen- Tischfußball“ erfordere eine höhere Kunstbewegung – und sei deshalb als Sport förderungswürdig!

Matthias Frenzel
Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr Informationen erhalten Sie hier: www.steuersparbrief.com