Stoppen Sie den Datenstrom an das Finanzamt!
Was haben BAföG-Stellen, Sozialbehörden, Notare, Zoll, Kfz-Zulassungsstellen und Banken gemeinsam? Antwort: Sie alle arbeiten in der einen oder anderen Form mit dem Finanzamt zusammen, geben Daten weiter bzw. gleichen Daten mit dem Fiskus ab. Das ist das berüchtigte „Zusammenführen von Daten“, vor dem doch sonst im Sinne des Datenschutzes ganz zu Recht immer so vehement gewarnt wird – bei Steuersachen ist es schon lange gang und gäbe. Doch den wenigsten Unternehmern und Geschäftsführern ist das wirklich bewusst.

Im Datenstrom zwischen Finanzamt und Behörden gibt es für Sie keinen Datenschutz
Vorsicht: Zwischen Finanzamt und Behörden gibt es keinen Datenschutz für Sie
Schon lange können die Mitarbeiter beim Finanzamt bestimmte Daten mit Gemeinden, Kirchen, Lebensversicherungen und Bausparkassen, Zoll und Sozialkassen austauschen.
Ihr Notar muss zum Beispiel jeden Vertrag über ein Grundstücksgeschäft an das Finanzamt schicken. Und jede Bank meldet die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. So weiß Ihr Finanzbeamter sofort, ob Sie womöglich zu viele Zinseinkünfte freistellen ließen. Umgekehrt erfährt das BAföG-Amt, wenn Sie mehr verdienen als Ihr studierendes Kind dort angegeben hat.
Wenn Sie dies wissen, wird es Sie kaum wundern, dass der Fiskus nach einem Umzug zeitnah Ihre neue Adresse kennt.
Die wichtigsten Info-Quellen für den Fiskus sind Kontrollmitteilungen und Sozialkassen
Die größte Datenquelle des Fiskus sind Kontrollmitteilungen. Das sind Mitteilungen, die Betriebs- und Lohnsteuerprüfer des Finanzamts im Rahmen von Außenprüfungen über andere Personen aufschreiben. Das Finanzamt erhält so nicht nur Informationen aus den eigenen Reihen, sondern auch von den Prüfern anderer Finanzämter.
Steuergeheimnis? Hier nicht!
Die so gewonnenen Daten werden dann mit den Steuererklärungen abgeglichen. Fehlen dort Einnahmen oder sind private Kosten als Betriebsausgaben verbucht, gibt es Probleme. Ein wichtiger Austausch von Daten findet auch zwischen Zoll, Finanzamt und Sozialkassen statt. Faktisch gibt es zwischen diesen Behörden kein Steuergeheimnis.
Gefahren lauern überall
Auch Zufallsfunde bringen dem Fiskus manchmal unverhoffte Steuerzusatzeinnahmen.
Ein Beispiel: Bei einer Betriebsprüfung in einem Reisebüro schrieb der Prüfer sämtliche Teilnehmer einer Kongressreise heraus. Zusätzlich kopierte er den Reiseverlauf. Daraus war zu ersehen, dass es sich nicht um eine typische berufliche Fortbildungsreise handelte, sondern etliche Tage zur freien Verfügung waren.
Die Adressdaten der Reiseteilnehmer wanderten zu den einzelnen Finanzämtern. Dort überprüften die Sachbearbeiter, ob die Reisekosten steuermindernd abgesetzt wurden – und strichen ggf. prompt die Vergünstigung.
Der Fall zeigt, wie wachsam das Finanzamt ist. Da ist es umso wichtiger, dass Sie dem frühzeitig entgegensteuern. Werden Sie bereits vor Abgabe der Steuererklärung aktiv, prüfen Sie Ihre Angaben und schauen Sie nach, ob die eingereichten Belege einer kritischen Prüfung standhalten. Ergänzen Sie fehlende Angaben und reichen Sie im Zweifel eher weniger als zu viele Unterlagen beim Finanzamt ein.
Joachim Welper
Joachim Welper ist Steuerberater und Herausgeber des GmbH-Briefs.



