Warum Sie sich als GmbH-Geschäftsführer nicht hinter Ihrem Steuerberater verstecken können
Wenn Sie je gehofft haben sollten, sich als GmbH-Geschäftsführer wenigstens vom leidigen und arbeitsintensiven Thema Steuern fernhalten zu können, macht ein wichtiges Urteil des Finanzgerichts München diesen Traum zunichte.

Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie persönlich auch für das Steuerthema verantwortlich.
Quelle: Rainer Sturm, Pixelio
Im Gegenteil: Das Urteil nimmt Sie als Geschäftsführer direkt in die Pflicht, steuerliche Angelegenheiten höchstpersönlich zu überwachen.
Nach dem Urteil kann das Finanzamt sogar Steuerhinterziehung unterstellen, wenn keine wahrheitsgemäßen Umsatzsteuererklärungen abgegeben wurden.
Im entschiedenen Fall hatte eine GmbH die Umsatzsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben. Daraufhin schätzte das Finanzamt die Steuerschuld – allerdings viel zu niedrig, wie sich später heraus stellte.
Der GmbH-Geschäftsführer nahm die Schätzung billigend in Kauf. Ein grober Verstoß, urteilten die Richter (FG München, Urteil vom 15.01.2008, Az.: 14 V 3441/07).
Der GmbH-Geschäftsführer sei daher für die Steuerschulden persönlich haftbar. Daran ändere auch nichts, dass er eigens einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärungen beauftragt hatte.
Als gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Geschicke des Unternehmens korrekt zu lenken.
Dazu zählen auch die Überwachung der rechtzeitigen Abgabe von zutreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen.
Es fällt aber auch die Kontrolle der Richtigkeit bzw. Plausibilität des Zahlenwerks in Ihren Aufgabenbereich!
Also leider: keine Entlastung an dieser Front!
Aber besser, Sie wissen Bescheid, als dass Sie unwissentlich in eine üble Haftungsfalle stolpern und dann womöglich mit Ihrem Privatvermögen für Fehler geradestehen müssen, denn die Einschaltung einer dritten Person entbindet Sie nicht von Ihrer persönlichen Verpflichtung.
| Empfehlung der Redaktion |
|---|
|
Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer wirklich viel Zeit sparen wollen, dann ist der „Der GMBH-BRIEF“ empfehlenswert. Denn in diesem Informationsdienst finden Sie regelmäßig alle wichtigen Informationen für Ihre verantwortungsvolle Position: kurz, prägnant und auf den Punkt gebracht. |
Annemarie Böttcher, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei
Bergler & Böttcher



