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10.11.2009
Kündigung

Aufhebungsverträge: Oft eine gute Lösung

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Einen Aufhebungsvertrag zu schließen ist für die meisten Arbeitnehmer ein großes Problem, da sie sich vor einer Sperrzeit fürchten. Wenn jedoch betriebsbedingte Gründe vorliegen, muss sich der lösungswillige Mitarbeiter keine Sorgen machen, dass ihm die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit aufbrummt.

Aufhebungsvertrag.jpg

Aufhebungsverträge sind nicht immer mit Sperrzeiten verbunden.

Personalabbau ohne Kündigungen

Gerade in Krisenzeiten ist eine gewisse Planungssicherheit wichtig. Ist ein Personalabbau unumgänglich, ist es von Vorteil, wenn Sie mit ausscheidungswilligen Mitarbeitern Aufhebungsverträge schließen können.

Sperrzeitregelung geändert

Früher wurde diese Möglichkeit in der Regel erheblich erschwert, da die Agentur für Arbeit beim Abschluss von Aufhebungsverträgen eine drohende betriebsbedingte Kündigung nicht als wichtigen Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags akzeptierte.

Außerdem wurden grundsätzlich Sperrzeiten von mehreren Monaten verhängt. Diese Praxis ist jetzt geändert worden.

Neue Durchführungsanordnung der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Danach liegt ein wichtiger Grund zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags vor, wenn …

  • eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 Monatsgehältern gezahlt wird und
  • der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt hätte und
  • die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und
  • der Arbeitnehmer kündbar war.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, prüft die Agentur für Arbeit also nicht, ob die Kündigung rechtmäßig gewesen wäre.

Wichtiger Hinweis

Das gilt nicht, wenn eine Abfindung außerhalb der Bandbreite von 0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehältern gezahlt wird.

Unwiderrufliche Freistellung wieder risikolos

Außerdem wurde in der Durchführungsanordnung die Möglichkeit einer unwiderruflichen Freistellung unter Verrechnung bestehender Urlaubsansprüche wieder problemlos möglich gemacht.

In der Vergangenheit nahmen die Sozialversicherungsträger an, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das (sozialversicherungsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis gelöst worden sei.

Dies hatte zur Folge, dass der Arbeitnehmer sich selbst hätte sozialversichern müssen. Bei einer nur widerruflichen Freistellung hätte der Resturlaub nicht verrechnet werden können – ein Dilemma, das kaum zu lösen war.

 

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So gehen Sie vor

Schnell-Check: Haben Sie an alles gedacht?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen wollen, sollten Sie vorher unbedingt alle regelungsbedürftigen Punkte auflisten.

(beantworten Sie die Fragen mit Ja oder Nein)

  • Wird die Kündigungsfrist eingehalten?    
  • Liegt die Abfindung in der Bandbreite von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern?    
  • Haben Sie Urlaubsansprüche durch Freistellung geregelt?    
  • Sind eventuell Arbeitgeberdarlehen gewährt worden, die zurückgezahlt/verrechnet werden sollen?    
  • Besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, auf das im Aufhebungsvertrag verzichtet werden soll?    

Fazit: Erst wenn Sie alle Fragen bejahen können, dürfen Sie den Vertrag weiterreichen.

Dieses Muster finden Sie im Word-Format zum kostenlosen Download hier!

Musteraufhebungsvertrag mit Abfindung und Freistellung

Zwischen
der Firma …
und Herrn/Frau …
wird folgender

Aufhebungsvertrag

geschlossen:

§ 1 Beendigung

Die Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer ansonsten zeitgleich ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung mit Ablauf des … (Datum) sein Ende finden wird.

§ 2 Abfindung

Die Firma verpflichtet sich, an Herrn/ Frau … für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gemäß §§ 9, 10KSchG i. H. v. … € zu bezahlen, zahlbar am Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

§ 3 Freistellung

Herr/Frau …wird ab sofort bis zum unter Zif. 1 genannten Beendigungszeitpunkt unwiderruflich unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Durch die Freistellung sind sämtliche Ansprüche auf Urlaub und Freizeitausgleich abgegolten.

§ 4 Zeugnis

Herr/Frau … erhält das als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügte Zwischenzeugnis.

Am Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält Herr/Frau … ein mit dem Zwischenzeugnis übereinstimmendes Endzeugnis, in dem betriebsbedingte Gründe für das Ausscheiden angegeben werden.

§ 5 Arbeitslosmeldung

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist Herr/Frau …verpflichtet, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Datum, Unterschrift Herr/Frau/Firma

Annemarie Böttcher, 
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Herausgeberin „PERSONALTIPP“