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21.12.2011
Recht

Vertragsgrundlagen - das sollten Sie wissen!

Werden neue Mitarbeiter eingestellt, braucht man einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dazu sollten Sie folgende Grundlagen kennen.

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Arbeitsvertrag: Diese Grundlagen sollten Sie kennen

Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrags nach §  611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers geregelt werden.

Wichtig: das Nachweisrecht

Arbeitsverträge dürfen zwar grundsätzlich auch mündlich vereinbart werden. Aus Beweisgründen sollten die Verträge aber stets schriftlich geschlossen werden. Zudem kann die Einhaltung der Schriftform in einem einschlägigen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgeschrieben sein.

Außerdem gilt das Nachweisgesetz (NachwG), demzufolge jedem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach der Arbeitsaufnahme eine unterschriebene Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigt werden muss. Ausnahme: Die Arbeitsbedingungen sind im schriftlichen Arbeitsvertrag so aufgeführt, dass dies den Anforderungen des Nachweisgesetzes entspricht.

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Darauf müssen Sie achten:

Zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 2 NachwG gehören:

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • bei Befristungen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • der Arbeitsort oder bei Bedarf ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der von ihm zu leistenden Tätigkeit
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • einen in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden

Tipp:

Gilt für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag oder wurden Betriebsvereinbarungen geschlossen, darf von diesen Regelungen nicht zum Nachteil des Mitarbeiters in seinem Arbeitsvertrag abgewichen werden.

Zusätzlich können im Arbeitsvertrag weitere wichtige Punkte wie etwa eine Probezeit und deren Dauer aufgenommen werden. Welche Punkte das im Einzelnen sind, richtet sich nach dem Einzelfall bzw. hängt auch davon ab, ob Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen gelten.

Verwenden Sie stets nur die „neuesten“ Verträge

Für vorformulierte Arbeitsverträge, Arbeitsvertragsklauseln und Standard- Arbeitsverträge gilt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB.

Quelle: www.sekretaerinnen-service.de