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27.07.2009
Verträge mit Gasversorgern

So holen Sie sich bei unzulässigen Preisänderungsklauseln Ihr Geld zurück

— abgelegt unter:

Bei den Gasversorgern herrscht erheblicher Wirbel. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung können Sie im Falle eines abgeschlossenen Gasversorgungs-Sondervertrags in zahlreichen Fällen Geld zurückfordern.

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Sonder-Verträge haben oft ungültige Klauseln. Prüfen Sie Ihren Vertrag - und holen Sie sich ggf. Geld zurück!

Nach dem „Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nach §§ 305 ff. BGB dürfen Verbraucher u.a. nicht unangemessen benachteilig werden.

Die Karlsruher Richter beurteilten daher die Preisanpassungsklausel

„Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt.“

als nicht klar und verständlich, so dass eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vorläge. Denn die Klausel regele zwar eine Preisänderung. Es werde aber nicht deutlich, wie genau sich die Preise ändern sollen. Insoweit wäre nicht nur eine nominale, sondern auch eine prozentuale Übertragung der Tarifpreisänderung möglich.

Vertragsklausel unwirksam - Geld zurück!

Daher sei die Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam (Bundesgerichthof (BGH), Urteil vom 17.12.2008, Az.: 274/06).

In diesem Fall können Sie den gezahlten Mehr- bzw. Änderungsbetrag zurückfordern.

Experten-Tipp

Generelle Auswirkungen auf alle Gasversorgungsverträge hat diese Entscheidung aber nicht. Zunächst sind „normale“ Tarifkunden von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Aber auch für alle Verbraucher, die Sonderverträge geschlossen haben, gilt das Urteil nur beim Vorhandensein dieser oder den folgenden Klauseln. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Energieversorger ihre Klauseln schnellstmöglich anpassen werden.


Bereits zuvor vom BGH entschieden: Keine einseitige Erhöhung im Sondervertrag

Zuvor hatte der BGH bereits klargestellt, dass Gasversorger keine einseitigen Preiserhöhungsklauseln in den Gaslieferungsverträgen verwenden dürfen.

In den Verträgen hieß es jeweils, der Versorger dürfe …

"… die Gaspreise ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der Beklagten erfolge."

Auch hier sei eine unangemessene Beteiligung gegeben (BGH, Urteil vom 29.04.2008, Az.: KZR 2/07)

Experten-Tipp

Zudem hat der BGH Ihre Rechtsposition als Verbraucher so gestärkt, dass ein örtlicher, in seinem Versorgungsgebiet marktbeherrschend Erdgasversorger bei der Gestaltung seiner Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegt (BGH, Urteil vom 10.12.2008, Az.: KZR 2/08).

Damit ist der Verbraucherschutz in hohem Maße gewährleistet. 


Die nächste unwirksame Klausel: So entschied das OLG Frankfurt/Main

Nach Ansicht des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main liegt hier ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vor:

 

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„(Der Gasversorger …) wird den Erdgaspreis unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für die Bereitstellung von Erdgas und der jeweiligen Verhältnisse auf dem Haushaltswärmemarkt in der Regel zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres festsetzen. Preisänderungen zu anderen Terminen bleiben vorbehalten. (…)” .

(OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.05.2009, Az.: 11 U 61/07)

Experten-Tipp

Diese Entscheidung dürfte mit der jüngsten restriktiven, also einschränkenden Rechtsprechung des BGH auf einer Linie sein.

 

Ihr Musterbrief: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Haben Sie aufgrund einer unwirksamen Klausel zu hohe Preise bezahlt, sollten Sie das folgende Musterschreiben verwenden:

Eigener Name

Ort, Datum ___________

Eigene Anschrift __________________


Per Einschreiben mit Rückschein


Anschrift des Versorgungsunternehmens __________________________

Kundennr.: __________________________________

Verbrauchsstelle: ____________________________

  • Unwirksamkeit der Preis- und Leistungsänderungsklauseln meines Gaslieferungsvertrages __________
  • Rückforderung der von mir gezahlten Preiserhöhungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung von Ihnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die jüngsten Entscheidungen des BGH vom 29.04.2008 (KZR 2/07) und vom 17.12.2008 (274/06) sowie der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2009 (11 U 61/07) fordere ich hiermit aufgrund Ihrer wegen Verstoß gegen § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklauseln (Ziffer ___________ des zwischen uns bestehenden Gasversorgungs-Sondervertrags) folgende Differenzbeträge der von mir bei Vertragsbeginn gezahlten Einzelpreise, und zwar

1. Arbeitspreis HT

2. Arbeitspreis NT

3. Grundpreis

4. Leistungspauschale

5. Verrechnungspreis

6. Aufpreis für evtl. Wandlermessung

7. Einzelbuchungspauschale

(Eventuell andere Bezeichnungen angeben)

und Ihren in den Jahren ___________ jeweils am _________ gezahlten erhöhten Einzelpreise zurück. Diese Differenz beziffere ich insgesamt wie folgt: ___________________

Den Eingang des vorgenannten Betrags erwarte ich bis zum _____________ auf mein Konto bei der ___________, BLZ __________, Konto-Nr. _____________ .

Sollte innerhalb der Frist keine vollständige Betragsgutschrift erfolgen, werde ich die zuständige Verbraucherzentrale informieren und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

 


Dieses Musterschreiben finden Sie für Ihre Unterlagen im Word-Format auch im Download-Bereich!

Dipl.-Betriebswirt Joachim Welper, LL.M.
Joachim Welper ist Steuerberater bei HRW Steuerberater.

Tel.: +49 2564 3947-0
Fax: +49 2564 3947-29
E-Mail: Welper@hrw-steuerberater.de
www.hrw-steuerberater.de