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29.06.2009
Praxistipp

Erfolgreich mahnen: So machen Sie säumigen Schuldnern Beine!

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Immer öfter hört man, dass „die Zahlungsmoral der Deutschen sinkt“. Kunden zögern die Zahlung entweder immer häufiger hinaus – oder sie vergessen sie ganz. Doch als Gläubiger müssen Sie keinesfalls tatenlos zu sehen.

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Die Zahlungsmoral der Deutschen sinkt - unternehmen Sie die notwendigen Schritte für ein erfolgreiches Mahnverfahren

Quelle: Altmann, Pixelio

Mit diesen vier Tipps geben Sie dem Zahlungsverzug keine Chance:

Tipp 1: Geben Sie Anreize!

Locken Sie Ihre Kunden mit einer Art Rabatt, wenn sie in einem gewissen Zeitraum zahlen. 

Beispiel: „Wir gewähren 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“

Tipp 2: Setzen Sie den Schuldner in Verzug!

Achtung, der Zahlungsverzug setzt nicht immer automatisch ein. Geben Sie daher die Zahlungsfälligkeit im Vertrag und/oder der Rechnung explizit an, das heißt, mit einem konkreten Datum. Das „aktiviert“ den Verzug.

Beispiel: „Der Kaufpreis ist am 30. März 2007 fällig.“

Tipp 3: Verlangen Sie Verzugszinsen!

Lässt Sie Ihr Kunde trotzdem noch auf Ihr Geld warten, bedeutet das nichts anderes als: Sie gewähren ihm ungewollt und vor allem unentgeltlich Kredit!

Laut Gesetzgeber haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen (aktuell sind das satte 10,7%!). Kündigen Sie diese daher konsequent mit Ihrer ersten Mahnung an. Wirkt diese Drohung nicht, dann schlagen Sie die Verzugszinsen getrost in Ihrer zweiten Mahnung auf den Kaufpreis.

Beispiel: „Laut Gesetzgeber sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Wir erlauben uns diese in Höhe von 10,7% auf Ihre Rechnung zu erheben.“

 

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Tipp 4: Machen Sie Druck mit der Verfallsklausel! 

Geht es um höhere Beträge, werden meist Ratenzahlungen vereinbart. Das soll dem Käufer die Zahlung erleichtern, insofern er nicht gleich alles auf einmal aufbringen muss. Warten Sie trotzdem zu lange auf Ihr Geld, kündigen Sie in Ihrem Vertrag oder in Ihrer Rechnung ernste Konsequenzen an.

Beispiel: „Der Kaufpreis von 10.000 Euro ist in 2 Halbjahresraten zu zahlen. Diese sind fällig am 1. Juni 2007 und am 1. Dezember 2007. Sollte der Schuldner mit der ersten Rate länger als 3 Wochen in Rückstand kommen, ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig.“

Doris Bader, Herausgeberin & Chefsekretärin