Artikelaktionen
12.05.2011
Aus den WEKA-Fachwerken

Datenschutz im Fokus

Der Schutz der privaten Informationen über einzelne Personen ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Durch die tiefe Vernetzung fast aller Lebensbereiche eines Menschen mit der Informationstechnologie entstehen unübersehbare Mengen an personenbezogenen Daten. Das beginnt mit der Identnummer der Finanzbehörden schon für Neugeborene und endet mit der digitalen Meldung des Todes an das Einwohnermeldeamt.

Datenschutz_Fokus.jpg

Kennen Sie sich aus im Datenschutz?

Viele dieser Daten enthalten zwar persönliche Informationen über Privatpersonen, befriedigen aber höchstens die Neugier anderer. Familienstand, Ausbildung oder aktuelle Beschäftigung sind an sich nicht notwendigerweise zu verheimlichen. Andere Informationen jedoch können zu Straftaten oder zur Beeinflussung des Verhaltens genutzt werden. Dazu gehören z.B. die Kontoinformationen oder Angaben über sexuelle Vorlieben. Eine Verwendung gegen den Willen desjenigen, der von den Daten beschrieben wird, ist ein Missbrauch.

Selbstverständlich gibt es Bereiche, in denen digitale Daten über Personen zwingend notwendig sind. So ist z.B. die wirtschaftliche Verwaltung der Einwohnermeldeämter ohne digitale Unterstützung nicht mehr möglich. Ein Eintrag in eine digitale Straftäterdatei ermöglicht erst die schnelle und erfolgreiche Aufklärung vieler Verbrechen. Hier hat der Staat ein verständliches Recht, solche Daten digital zu erheben und zu verarbeiten. Doch was ist mit dem Bankkonto? Muss auch dieses digital geführt werden? Was ist mit dem Foto der Mitarbeiter eines Unternehmens im Internet? Hier muss wirtschaftliches Gewinnstreben durch digitale Vereinnahmung in sinnvollen Grenzen gehalten werden.

Anzeige

Informationelle Selbstbestimmung

Wer als Person am Wirtschaftsleben teilnehmen oder sich in unserer Gesellschaft sinnvoll bewegen will, muss digitale Daten zu seiner Person entstehen lassen. Dabei darf er darauf vertrauen, dass diese Daten wirklich nur zum vorgegebenen Zweck verwendet werden. Die Daten seiner Telefonverbindungen dürfen nur für die Abrechnung, die Daten seiner Versicherungsverträge nur für deren Verwaltung benutzt werden. Wenn schon das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in diesen Fällen stark eingeschränkt werden muss, muss der Missbrauch ausgeschlossen werden. Darum kümmert sich der Gesetzgeber und hat den Datenschutz festgeschrieben.

Zusätzliches Engagement

Das Interesse der Bevölkerung am Schutz der personenbezogenen Daten ist groß. Die Menschen sollen in den Unternehmen arbeiten, deren Dienstleistungen und Produkte kaufen. Darum tun die Unternehmen gut daran, sich intensiv um den Datenschutz zu kümmern. Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ist selbstverständlich. Darüber hinaus wird oft ein zusätzliches Engagement erwartet. Auf jeden Fall lohnt es sich, den Datenschutz zu einem wichtigen Bestandteil des IT-Managements zu machen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im WEKA-Fachwerk "IT-Management".