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06.12.2011
IT-Learnings

Kein Patentrezept gegen Softwarepatente in den USA

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Sie leiten ein vielversprechendes IT-Unternehmen und wollen den großen Sprung über den Teich wagen. Alles passt: Investoren, Team, Markt. Doch bevor Sie die Koffer Richtung Valley packen, sollten Sie sich mit dem doch etwas anderen US-Patentrecht auseinandersetzen, das Ihren Plänen einen gewaltigen Knüppel zwischen die Beine werfen könnte.

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Gibt es ein Patentrezept gegen Softwarepatente?

Die Meldung ging durch die Welt und alle Mobiltelefon-Hersteller bekreuzigten sich bereits: Google übernimmt Motorola. Doch der Grund war nicht etwa ein Allmachtstreben des Internetgiganten, sondern vielmehr ein Schutzreflex. Da Motorola Tausende von Technologie- und Softwarepatenten besitzt, bekommt Google ein Arsenal in die Hand, mit dessen Hilfe das Unternehmen sich gegen Patente der Konkurrenz und gegen so genannte Patent-Trolle zur Wehr setzen kann.

Hintergrund und Ursache des Ganzen ist das liberale US-Patentrecht. In den 80er Jahren fing es an: Ein Unternehmen klagte ein Software-Patent ein (Diamond gegen Diehr), was nicht mehr an eine technologische Innovation geknüpft war. Da in den US das Rechtssystem auf Präzedenz-Urteilen beruht, wehte ab da ein anderer Wind.

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In der Folge wurde durch weitere Urteile nicht nur der Software-Schutz unterreglementiert, sondern das ganze Patentrecht. Und da liegt auch der zweite Fallstrick: Auch Geschäftsideen sind mittlerweile schützenswert. Also Obacht!

In der EU und speziell in Deutschland gilt immer noch die damalige strenge Auslegung für Softwarepatente: Nur wenn die Software mit einer technischen Neuerung zusammenhängt und diese erst möglich macht, wie etwa bei einem ABS-System, ist die Software schutzfähig. Auch muss immer eine konkrete Anwendung mit der Software verbunden sein. Machen Sie sich diese Unterschiede vor einem Umzug in die Staaten bewusst. Sonst müssen Sie für ihre eigenen Entwicklungen im schlimmsten Falle Nutzungsgebühren an eine fremde Firma abführen.

Chris Herrmann, Dipl. Des.
Redakteur
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