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03.11.2011
Aus Fehlern lernen

Rechtsprobleme bei IT-Projekten

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Der Artikel schafft einen Überblick über die „rechtlichen Todsünden“ bei IT-Projekten. Es handelt sich um eine Sammlung aus Erfahrungen bei gescheiterten IT-Projekten.

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Aus Erfahrungen aus gescheiterten IT-Projekten lernen

Am besten lernt man aus Fehlern. Das müssen nicht unbedingt die eigenen sein – auch aus Fehlern anderer kann man lernen. Im folgenden Artikel profitieren Sie von den Erfahrungen anderer, die mit IT-Projekten schon gescheitert sind.

Die folgenden Fehler sollten Sie aus juristischer Sicht auf keinen Fall begehen:

1. Unklare Zahlungsregelung
2. Zu wenig Rechte erwerben
3. Schlechtes oder fehlendes Pflichtenheft
4. Systemverantwortung ist unklar

Lesen Sie nun ausführlicher über diese vier Punkte.

1. Unklare Zahlungsregelung

Geradezu typisch ist für IT-Projekte, dass die Zahlungen mit bestimmten Terminen verbunden werden und nicht mit klar definierten Milestones.

Sehr schlecht ist auch eine Regelung, bei der Zahlungen mit der Gewährung einer Lizenz eingeräumt werden, weil eine Lizenz lediglich eine Rechtsposition bieten kann!

Wichtig für ein Unternehmen ist die Funktionalität der geschuldeten Hardware- und Softwareleistungen.

Zahlungsregelungen sollten deshalb unbedingt mit Abnahmeregelungen verknüpft werden und weder mit Terminen noch mit der Einräumung einer Lizenz.

2. Zu wenig Rechte erworben

Sehr oft erwirbt der Besteller bei IT-Projekten „zu wenig“ Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Der Grund liegt im sog. Zweckübertragungsprinzip. Das bedeutet einfach gesagt, nur diejenigen Nutzungs- und Verwertungsrechte werden tatsächlich erworben, die auch im Vertrag stehen!

 

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Deshalb muss die Rechteklausel in einem IT-Projektvertrag intensiv geprüft werden. Das Unternehmen muss alle Rechte erwerben, die es für den Betrieb der Software benötigt.

3. Schlechtes oder fehlendes Pflichtenheft

Beide Parteien können in einem gerichtlichen Verfahren erhebliche Nachteile haben, wenn die Leistungspflichten in einem Pflichtenheft schlecht oder gar nicht dokumentiert wurden. Es ist deshalb im Interesse beider Parteien, ein entsprechendes Pflichtenheft zu erstellen.

Sofern hierzu finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, sollten sie vertraglich im Vorfeld abgesprochen werden.

4. Systemverantwortung ist unklar

In IT-Projekten findet man sehr oft schlecht gemachte oder ungenügende Verträge, die die Systemverantwortung überhaupt nicht regeln.

Der schlimmste Fall aus der Praxis: Ein IT-Projekt über € 1,5 Mio., für das lediglich eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde!

Für den Projektvertrag gilt Folgendes:

  • Die Systemverantwortung muss im Vertrag exakt definiert sein. 
  • Es muss klar sein, welche Pflichten das IT-Unternehmen hat und ob es sich um einen Werkvertrag handelt (d.h. es wird Erfolg geschuldet) oder lediglich um einen Dienstvertrag (d.h. das Unternehmen schuldet lediglich sein „Bemühen“).

Vorsicht bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gleich zwei Fehler regelmäßig immer wieder gemacht:

  • Fehlerhafte Einbeziehung der AGB
  • Verhandeln unwirksamer AGB

Fehlerhafte Einbeziehung: Sehr oft bezieht ein Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht wirksam in Verträge ein. Denn hierzu ist ein bestimmter rechtlicher Prozess einzuhalten, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten keine Wirksamkeit erlangen.

Verhandeln unwirksamer AGB: Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass gerade ausländische Allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. aus den USA), die lediglich übersetzt werden und nach deutschem Recht gelten sollen, unwirksam nach den §§ 305 ff. BGB sind.

Das bedeutet, solange derartig eindeutig unwirksame AGBs nicht verhandelt werden, gilt eine unwirksame Klausel. Oftmals ist die gesetzliche Regelung dann für den Verwender günstiger. Man hätte also über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht verhandeln sollen.

Haftungsregelungen

Oft ist den Parteien nicht klar, dass bei einer fehlenden oder unwirksamen Haftungsklausel die gesetzlichen Regelungen gelten. Das bedeutet, die Parteien haften nach oben hin unbeschränkt!

Deshalb ist es unerlässlich, bei IT-Projektverträgen eine wirksame Haftungsklausel in den Vertrag aufzunehmen.


Dieser Beitrag stammt von unserem Autor Georg F. Schröder aus dem Online-Titel "Projekte erfolgreich steuern und umsetzen". Diesen Titel können Sie 14 Tage kostenlos und unverbindlich testen.