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04.09.2009
Im Brennpunkt

Aufgepasst: Zeitarbeit bietet nicht nur Vorteile

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Derzeit steht gerade die temporäre Form der Beschäftigung im Blickpunkt von Medien und Gewerkschaften. Dabei haben viele Unternehmen im vergangenen Aufschwung von den geringeren Kosten für Zeitarbeiter profitiert. Gerade die höhere Flexibilität – ein Stellenabbau ist problemlos möglich – machte den Einsatz so begehrenswert. Vielfach unterschätzt wurde von einigen Unternehmensleitungen, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern gravierende Auswirkungen auf die Qualitätssysteme hat.

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Der Einsatz von Leiharbeitnehmern kann gravierende Auswirkungen auf die Qualitätssysteme haben

Norm fordert Nachweis der Qualifikation

Die ISO 9001:2008 schreibt verbindlich vor, dass der Leiharbeiter alle Tätigkeiten beherrscht, die für die Erfüllung der Produktanforderungen notwendig sind.

Vergessen Sie daher nicht, sich diese Fähigkeiten vom Verleiher bescheinigen zu lassen.

Liegen diese Nachweise beim Leihpersonal nicht vor, müssen Sie die Kenntnisse – entweder intern oder extern – nachträglich vermitteln.

Safety first gilt auch für Leiharbeiter

Gerade Unternehmen mit einem sehr großen Anteil von Leiharbeitern verschließen hier gerne schon mal die Augen: Die Sicherheitsunterweisung gemäß § 4 BGV A1 bzw. § 12 ArbSchG gilt nicht nur für festangestellte Mitarbeiter, sondern auch für Leiharbeiter.

Basis für die Einweisung sollte die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes sein. Zudem muss im Zuge einer ordnungsgemäßen Delegation von Aufgaben eine angemessene Einweisung in die Tätigkeit erfolgen. Nur so können Sie ein Mitverschulden im Rahmen eines möglichen Produkthaftungsfalls vermeiden.

Leider lässt der Arbeitsschutz im Bereich der Leiharbeit oft sehr zu wünschen übrig. Leiharbeiter haben deswegen ein zwei- bis dreifach höheres Arbeitsunfallrisiko als ihre Kollegen von der Stammbelegschaft.

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Zugehörigkeit fördert Motivation

Damit Leiharbeiter eine gute Leistung erbringen, ist eine möglichst schnelle Integration in die „Kernmannschaft“ erforderlich.

So werden Sie dem menschlichen Bedürfnis nach Zugehörigkeit gerecht und schaffen eine Motivationsbasis.

Minderwertigere und farblich abweichende Kleidung von der eigenen Belegschaft sind daher nicht zu empfehlen.

Eher freiwillig, aber dennoch erforderlich: Führen Sie den Mitarbeiter durchs Unternehmen und stellen Sie ihm zumindest seine Kollegen und unmittelbaren Vorgesetzten vor.

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Stefanie Gertz, Dipl. Kauffrau (FH)/Dipl. Inform. (FH), QM- und Unternehmensberaterin, QM-Trainerin (TÜV)

Ernst Schneider, Lic.jur./wiss.Dok., Experte für Rechtsfragen des Qualitätsmanagement