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09.06.2009
Stolpersteine bei der Existenzgründung, Teil 4

Familie, Liquidität, Urheberrechte

Viele Stolpersteine, die eine Gründung behindern können, klingen auf Anhieb einleuchtend, z.B. Bürokratie, Finanzierung und Liquidität. Aber dass die eigene Familie oder der Name einer fremden, völlig unbekannten Firma eine Existenzgründung behindern oder sogar scheitern lassen können, klingt nicht auf Anhieb einleuchtend - und doch ist es so.

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Die Gründung eines Unternehmens birgt viele Hindernisse in sich - beugen Sie diesen von vornherein vor

Familiärer Hintergrund

Der familiäre Hintergrund eines Gründers ist wichtig und kann zu einem echten Stolperstein werden.

Folgende, scheinbar banale Fragen muss sich jeder Gründer stellen und ausführlich mit seiner Familie diskutieren:

Steht der Ehepartner ganz sicher hinter dem Vorhaben und unterstützt es? Ist er bereit, auch eigene Sicherheiten bei der Bank zu stellen?

Sind die finanziellen Verhältnisse geklärt? Ist klar, dass derjenige, der sich in die Selbständigkeit wagt, möglicherweise längere Zeit wenig oder nichts zu den gemeinsamen Ausgaben beitragen kann bzw. der Partner sogar zusätzliche finanzielle Belastungen übernehmen muss?

Ebenso wichtig sind all die Dinge der Familien- und Haushaltsorganisation. Sofern Kinder im Haushalt leben: Wie wird sichergestellt, dass diese ausreichend betreut werden und vom wem und wie? Ist der Familie klar, dass der Gründer möglicherweise sehr viel Zeit in sein Vorhaben investieren muss und somit zumindest vorübergehend kaum zur Haushaltsorganisation beitragen kann, z.B. Einkäufe, Rechnungen bezahlen etc. Wenn sich hier bereits im Vorfeld Probleme ankündigen, ist eine Selbständigkeit auf „Halbtagsbasis“ zunächst eine Alternative. Die Belastungen sind geringer und man kann „ausprobieren“, ob das Vorhaben auch in der Umsetzung Aussicht auf Erfolg hat. Ob dies möglich ist, ist jedoch einzelfallabhängig.

An derartigen Problemen, die sich im Rahmen einer Gründung ergeben können, sind schon Partnerschaften gescheitert, oder der/die Gründer/in hat das Vorhaben vorzeitig abgebrochen. Insofern muss diesem Stolperstein höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Liquiditätsprobleme

Die Liquidität, also die Fähigkeit, jederzeit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ein gefährlicher Stolperstein, den viele Existenzgründer sträflich unterschätzen. Sofern kein guter finanzieller Background im familiären Umfeld vorhanden ist, ist dieser Stolperstein der faktisch gefährlichste.

Ein Neugründer verfügt in der Regel über keinerlei Liquiditätsreserven, auf die er im Falle von Engpässen zugreifen könnte (z.B. Sparkonten, Wertpapiere, schlichte Geldrücklagen etc.), da er diese erst im Rahmen einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit bilden kann.

Für Gläubiger ist dies aber völlig uninteressant. Sie wollen ihre Forderungen beglichen sehen. Vor allem, wenn eigene Kunden nicht zahlen, entstehen sehr schnell erhebliche Liquiditätsprobleme und das, obwohl es eine Reihe laufender Ausgaben gibt wie Zinsen, Tilgungen, eigene Versicherungen, Geld zum Leben etc.

Um zumindest Forderungsausfälle zu verhindern, kann es ratsam sein, seine Forderung an eine Factoring-Gesellschaft abzutreten, die nicht nur die sofortige Rechnungsbegleichung sicherstellt, sondern auch Aufgaben wie die Debitorenbuchhaltung übernimmt. Allerdings arbeiten nicht alle Factoringgesellschaften mit Neugründern zusammen.

Realistische Liquiditätsplanung

Eine sorgfältige, realistische, eher worst-case-orientierte Liquiditätsplanung ist vor diesem Hintergrund ein absolutes Muss. Diese berücksichtigt auch Gläubiger wie das Finanzamt. Zu den Kardinalfehlern von Existenzgründern zählt die Nicht-Planung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

Ein Gründer muss in den ersten zwei Jahren seiner Selbständigkeit monatliche USt-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Wenn in einem Monat beispielsweise 10.000 Euro netto vereinnahmt wurden, bei 2.000 Euro netto Kosten, müssen 8.000 Euro x 19 Prozent = 1.520 Euro an das Finanzamt gezahlt werden.

Vielen Gründern unterläuft der Fehler, eingenommenes Geld sofort auszugeben, ohne dabei an die Umsatzsteuer zu denken. Das Finanzamt versteht da keinen Spaß. Dasselbe gilt für die Einkommensteuer. Ein Selbständiger muss vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich an den Einkünften bzw. der Steuerlast des Vorjahres orientiert.

Der klassische Fauxpas besteht darin, dass nach dem ersten Jahr der Selbständigkeit, in dem noch keine ESt entrichtet wurde, eine Steuererklärung abgegeben wird. Es folgt ein Steuerbescheid, der für das abgelaufene Jahr z.B. eine Einkommensteuer-Nachzahlung in Höhe von 10.000 Euro fordert und zusätzlich für das laufende Jahr entsprechend angepasste Vorauszahlungen. Erfolgt der Steuerbescheid z.B. im Juli, fordert das Finanzamt zusätzlich zu den 10.000 Euro noch 5.000 Euro Vorauszahlung für die ersten beiden Quartale des laufenden Jahres.

Dieser Fehler passiert sehr häufig und ist existenzbedrohend. Ein einfacher Trick besteht darin, ein zusätzliches Konto, z.B. ein Tagesgeldkonto, einzurichten und nach jedem (steuerpflichtigen) Zahlungseingang einen angemessenen Teil des Geldes unantastbar auf dieses Konto zu überweisen. Das bedeutet Sicherheit und die frühzeitige Bildung existenzsichernder Liquiditätsreserven.

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Verletzung von Urheberrechten und ähnliche Fehler

Europaweit gibt es einen bestens organisierten Schutz von Urheberrechten, Markenrechten usw. Auch hier unterlaufen Gründern häufig gefährliche Fehler. Der Name eines Unternehmens oder eine Produktbezeichnung kann durch einen anderen bereits geschützt worden sein, d.h., dass kein anderer den entsprechenden Namen, das Muster etc. verwenden darf.

Wer gegen diese Rechte verstößt, muss unter Umständen mit empfindlichen Strafen rechnen. Hinzu kommt das Problem, dass z.B. Geschäftspapiere, Flyer etc. längst mit hohem Kostenaufwand gedruckt wurden, aber nicht mehr verwendet werden dürfen, sobald sich herausstellt, dass gegen Urheberrechte verstoßen wurde.

Deutsches Patent- und Markenamt

Auskunft zu einem möglichen Schutzrecht erteilt das Deutsche Patent- und Markenamt mit Sitz in München, die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.

Dort kann auch für eigene Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster Schutz beantragt werden. Die Kosten halten sich in einem überschaubaren Rahmen.

Rechtssprechung in Deutschland wenig unternehmerfreundlich

Es existieren weitere Fehler, die man unter diesem Themenkreis subsumieren kann. Was passieren kann, hängt von der Branche ab. Verbindliche Auskunft kann im Grunde nur ein Fachanwalt geben, denn leider ist die Rechtsprechung in der BRD hier wenig unternehmer- bzw. mittelstandsfreundlich. Ein Beispiel verdeutlicht eindrucksvoll, worum es geht:

Wer ein Maklergeschäft für Immobilien betreibt, muss, neben einer Zulassung als Makler gem. § 34c der Gewerbeordnung, diverse Fallen beachten. Inseriert der Makler eine Immobilie, so muss aus dieser Anzeige unter anderem sofort ersichtlich sein, dass es sich bei dem Inserierenden um einen Makler handelt.

Wer also sein Maklerbüro nach seinem Eigennamen benennt, z.B. Müller, und mit diesem Namen inseriert ohne eindeutigen Hinweis auf den Begriff des Maklers, muss damit rechnen, ein Anschreiben einer selbsternannten Organisation zum Schutz von Immobilienkäufern  zu erhalten, in dem er aufgefordert wird, zukünftig bei Inseraten auf diesen Hinweis zu achten und zur Zahlung einer nicht unerheblichen Strafgebühr aufgefordert wird, gegen die er machtlos ist.

Leider ist nicht nur dies gängige Rechtsprechung in Deutschland. Es gibt auch Anwälte, die nicht anderes tun, als auf den Homepages von Firmen zu surfen und zu prüfen, ob der Betreiber nicht möglicherweise gegen irgendein Recht verstößt, z.B. durch das unerlaubte Nutzen eines aus dem Internet herunter geladenen Bildes.

Ungeachtet der Tatsache, dass dies in der Tat nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers möglich ist, muss aber konstatiert werden, dass Ihnen sofort und ohne Vorwarnung oder Möglichkeit des Unterlassens oder nachträglichen Fragens ein drastisches Bußgeld auferlegt wird, das sie nach gängiger Rechtsprechung auch bezahlen müssen.

Einziger Zweck ist die Finanzierung der entsprechenden Anwälte, doch das Recht stimmt hier dem Unrecht zu.

Bitte lassen Sie sich intensiv von einem Fachmann beraten, um derartige Fehler zu vermeiden, denn sie können ohne Weiteres in die Insolvenz führen.

Fazit

Die vier Beiträge zur Existenzgründung haben Ihnen einen Überblick über nicht alle möglichen, aber die gefährlichsten und häufigsten Stolpersteine einer Existenzgründung vermittelt. Sie sollen sich dadurch nicht von einem möglichen Vorhaben abbringen lassen, sondern mit entsprechend geschärftem Bewusstsein an Ihre Planungen heran gehen.

Denn dadurch lassen sich viele Fehler einfach vermeiden (Stichwort Urheberrechte) bzw. unvermeidliche Begleiterscheinungen wie die ausufernde Bürokratie und Überregulierung in der BRD mit der entsprechenden Gelassenheit und mit angepasster Zeitplanung ertragen.

 

Burkhard Rüth