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02.07.2008
Hintergrund

Wie Sie Steuerparadiese nutzen können

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Wenn Sie beabsichtigen, Steuerparadiese zu nutzen, gibt es viel zu bedenken. Welche Rechtsform wählen Sie? Wie sieht das geltende Steuersystem aus? Brauchen Sie eine Bankverbindung? ...

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Wie Sie Steuerparadiese nutzen können

Wenn Sie ein Steuerparadies anonym – was nicht bedeutet illegal – nutzen und auch Ihre Haftung (wie bei der GmbH) begrenzen möchten, bleiben Ihnen als „richtige“ Rechtsform wie in Deutschland nur die Kapitalgesellschaften der jeweiligen Länder.

Rechtsformwahl

Aktiengesellschaften spielen dabei in den einzelnen Steuerparadiesen eine besondere Rolle. Sie sind in der Regel bekannt, schützen den Eigner und erlauben fast jede denkbare Geschäftstätigkeit. Der Aktieninhaber haftet nur in den seltensten Fällen, da die Geschäfte oftmals durch einen Direktor/ Vorstandsvorsitzenden geführt werden. Nachteilig ist in der Schweiz die Regelung, dass der dort notwendige Verwaltungsrat in der Mehrheit von Schweizer Bürgern besetzt sein muss. Im Ergebnis werden daher viele Aktiengesellschaften durch Treuhänder geführt.

Die Gründung von Offshore-AGs geschieht regelmäßig sehr schnell (innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang z. B. für das Stammkapital) – genauso schnell können sich auch die Eigentumsverhältnisse ändern.

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Wichtiger Hinweis

Nutzen Sie Berater für die Gründung von Offshore-Gesellschaften. Neben der Vermeidung von Fehlern brauchen Sie dann regelmäßig nicht persönlich vor Ort zu sein, was insbesondere bei exotischen Steuerparadiesen kostensparend ist.

Die Aktiengesellschaft werden (auch) als Holdinggesellschaften zur Kredit- und/oder Lizenzvergabe an Tochtergesellschaften genutzt oder einfach nur, um Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. Der Effekt bei der Lizenzvergabe ist, dass die eingenommenen Gebühren am Holdingsitz kaum versteuert werden, während die Ausgaben z. B. in Deutschland für Lizenzen steuerlich voll abzugsfähig sind.

Andere Gesellschaftsformen wie die neue europäische Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea) oder die englische Limited können im Einzelfall ebenso sinnvoll sein wie Stiftungen – wie die bekannte (und berüchtigte) Liechtensteiner Stiftung, aber auch die österreichische Stiftung oder Stiftungsformen in anderen Ländern. Ähnlich wie Stiftungen funktionieren auch die „Trusts“ oder „Offshore- Trusts“, eine Spezialität des angelsächsischen Rechts. Gemeinsam haben diese Gesellschaftsformen, dass sie ohne spezialisierte Berater wegen der komplexen Materie nicht gegründet werden sollten und auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen.

Experten-Tipp

Der Gesetzgeber hat (selbstverständlich) auf die verschiedenen Rechtsformen in „Steuerparadiesen“ reagiert und eine besondere Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen eingeführt sowie eine sogenannte Beweislastumkehr. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass das Finanzamt (mit welcher Behauptung oder Steuerfestsetzung auch immer) im Unrecht ist. Bei passiven Gesellschaften wurde eine Durchgriffsbesteuerung eingeführt und Kapitalertragsteuern werden an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern nicht erstattet usw.

Übrigens: Briefkastenfirmen haben in keinem Fall eine Chance auf steuerliche Anerkennung.

Wann lohnt sich Abwanderung in Steuerparadiese?

Lohnen kann sich regelmäßig die direkte Unternehmensgründung im Ausland, wenn es sich um ein aktives Unternehmen handelt. Diese werden auch steuerlich anerkannt und können dann von günstigen Steuersätzen im Ausland profitieren. Auch das sog. Offshoring (Auslagerung von beispielsweise arbeitsintensiven Prozessen ins Ausland) ist inzwischen bei vielen Mittelständlern gefragt. Auch hierbei gilt es, das Zielland sorgfältig auszuwählen. Denn neben den steuerlichen Rahmenbedingungen spielen auch folgende Kriterien eine nicht unbeachtliche Rolle:

  • politisches System
  • Stabilität der Region
  • Wirtschaftsrecht
  • Eigentumsrecht (Sachenrecht)
  • Gesellschaftsrecht
  • Infrastruktur
  • Ausbildungsstand/Personal
  • technischer Grad (Telekommunikation, EDV)
  • Sicherheit
  • Erreichbarkeit
  • Kosten des Lebensunterhalts
  • notwendige Beratungskosten
  • laufende Kosten des Unternehmens

Welteinkommensprinzip

Bleiben Privatpersonen mit einem Wohnsitz oder einem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, unterliegen sie hier dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass auch Ihre ausländischen Einkünfte – egal in welchem Land erzielt – in Deutschland steuerpflichtig sind.

Dies kann zwar durch Doppelbesteuerungsabkommen abgemildert (oder sogar freigestellt) sein – die Pflicht zu Angabe dieser Einkünfte besteht allerdings in jedem Fall.

Letzteres wird aber von den typischen Steuerhinterziehern regelmäßig nicht beachtet.

Herausgeber: Joachim Welper
Joachim Welper ist Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt, und LL.M. (Master of law in taxation - Uni Münster). Als Partner der Steuerberaterkanzlei Hamachers u. Welper (Ahaus, Vreden) betreut er in erster Linie mittelständische Unternehmen.