Gestiegenes Sicherheitsbedürfnis – verspielen Sie niemals das Vertrauen der Kunden
Erstickungsgefahr für Kleinkinder, weil sich bei Teddybären Augen oder Arme ablösen. Bedrohung für Leib und Leben in der Küche, weil der Toaster Elektroschocks verursachen kann. Die Zahl gefährlicher Spielzeuge und Alltagsgüter ist in der Europäischen Union auf einen neuen Höchststand gestiegen. Deutsche Verbraucher sind entsprechend verunsichert. Die Warenkennzeichnung GS (Geprüfte Sicherheit) hat seitdem wieder einen höheren Stellenwert. Damit können Sie Ihre hochwertigen Produkte von denen der ausländischen Konkurrenz abheben. So können Sie gerade in der momentan schwierigeren Marktsituation Ihre eigene Position stärken – nutzen Sie diese Chance!

Viele Produkte bestehen die Sicherheitsprüfung erst im zweiten Anlauf
Quelle: S. Hofschlaeger, Pixelio
Geprüfte Sicherheit seit über 30 Jahren
So lange können Deutschlands Verbraucher schon auf diese Orientierungshilfe bei Ihrer Kaufentscheidung vertrauen. Seit 1977 kann jeder Konsument anhand des GS-Zeichens erkennen, welche neutrale Stelle das Produkt geprüft hat.
Rund 50.000 Erzeugnisse erhalten jährlich das GS-Zeichen. Die Hälfte aller Fabrikate schafft die Sicherheitsprüfung allerdings erst im zweiten Anlauf. Diese hohe Durchfallquote belegt die Defizite bei der Produktsicherheit. Ihre Chance, sich mit Ihren Produkten am Markt abzuheben.
Das Zeichen wird immer nur in Kombination mit dem Zeichen des jeweiligen Prüfinstituts (z. B. TÜV, VDE) angebracht, sodass nachvollziehbar ist, wer das Siegel vergeben hat. Daher:
- Als Verbraucher: Besser Finger weg von Ware, die nur ein „GS“-Zeichen hat: Dieses ist mit Sicherheit gefälscht!
- Als Wettbewerber: Bringen Sie diesen Missbrauch zur Anzeige. Nur so kann der Wert des GS-Zeichen auch zukünftig erhalten bleiben.
Vertrauen ist gut – Prüfung ist besser
Das GS-Zeichen belegt, dass ein Produkt von einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle kontrolliert wurde. Diese Prüfung, bei der das Produkt einschließlich seiner Gebrauchsanweisung auf Sicherheit geprüft wird, ist freiwillig und wird auf Antrag des Herstellers durchgeführt. Basis dafür ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die aktuellen Prüfgrundlagen.
Spielzeug wird zum Beispiel daraufhin untersucht,
- ob es stabil genug gebaut wurde,
- ab wann es zu brennen beginnt und
- ob es gefährliche Chemikalien enthält.
Damit garantiert es einen hohen Sicherheitsstandard.
Europäische Union mit Verbot gescheitert
Im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Gestaltung des Binnenmarkts („Review of the New Approach“) wollte die EU-Kommission durchsetzen, dass künftig auf Produkten nur noch CE-Kennzeichnung verwendet werden und keine freiwilligen Prüfzeichen mehr zugelassen sind. Diese Bestrebungen der Europäischen Union, das GS-Zeichen zu verbieten, sind zunächst vom Tisch.
CE-Kennzeichen wertlos
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller lediglich, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Die Aussagekraft ist deshalb eher gering. Durch das Zeichen erhalten Importeure zwar grünes Licht für die Einführung auf dem europäischen Markt und es wird dementsprechend auch als „Reisepass“ für Waren im europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Das eigentliche Produkt wird dabei aber nicht geprüft.
GS-Zeichen stark
Die Hürden für die Vergabe eines GS-Zeichens sind aus Sicht des Unternehmens zwar beträchtlich, führen aber auch zu einer nachhaltigen Verbesserung eines Produkts.
Davon profitieren letztendlich auch Sie als Hersteller. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das GS-Zeichen somit nicht nur ein Nachweis für sicherheitstechnisch hochwertige Produkte, sondern auch ein wichtiges Marketinginstrument, das ihnen weltweite Wettbewerbsfähigkeit garantiert.




