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20.04.2009
Kennzahlenanalyse Teil IV

Wertorientierte Kennzahlen

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Aus Sicht von Anteilseignern und Aktionären ist die Entwicklung des Unternehmenswertes die interessanteste Größe. Hierfür wurden spezielle, empfängerorientierte Kennzahlen entwickelt, die sog. wertorientierten Kennzahlen. Eine anerkannte Methode zur Bewertung von Unternehmen mittels Shareholder Value Konzepten ist der Market Value Added (MVA).

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Was ist wie viel wert?

Dieser Wert bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Markt- bzw. Börsenwert und dem investierten Kapital. Der MVA gibt an, welchen Wert ein Unternehmen seit seiner Gründung über das eingesetzte Kapital hinaus geschaffen hat und spiegelt das Vertrauen bzw. Misstrauen der Anleger in die langfristig positive Geschäftsentwicklung eines Unternehmens wider. Die Einschätzung der Geschäftsentwicklung seitens der Anleger ist wiederum abhängig von der Fähigkeit des Unternehmens, die anvertrauten Finanzmittel in Projekte mit einem überdurchschnittlichen Wertzuwachs zu investieren. Deshalb ist der über der Mindestverzinsung liegende Ertrag aus solchen Projekten von großer Bedeutung.

Nach wie vor gibt es keine direkte Verbindung zwischen kurz- und langfristigen (Projekt-) Entscheidungen und dem Unternehmenswert, wie er an der Börse festgestellt wird. Tägliche Kursschwankungen (Volatilität der Börsenkurse), fehlende direkte Messgrößen für einzelne Geschäftsbereiche, insbesondere der nicht börsennotierten, und ein fehlender direkter Bezug zu den Werttreibern des Geschäfts erfordern daher eine Steuerungsgröße, die bei kurz- und langfristigen Managemententscheidungen einen direkten Zusammenhang zum MVA des Unternehmens herstellt.

Diese Verbindung stellt der Economic Value Added (EVA) her (deutsch: Geschäftswertbeitrag), weil unterstellt wird, dass die Summe der Barwerte der zukünftigen EVAs dem MVA entspricht.

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Die Ziele von EVA sind:

  • Wiedergabe der ökonomischen Leistungsfähigkeit und Wertentwicklung
  • Trennung von operativem Ergebnis, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Förderung von nachhaltigem wertsteigerndem Entscheidungsverhalten über ein Vergütungssystem.

Zusätzlicher ökonomischer Gewinn (Economic Value Added) wird geschaffen, wenn ein Unternehmen einen „Übergewinn“ in dem Sinne erwirtschaftet, dass der Gewinn mindestens die Finanzierungskosten des Eigen- und Fremdkapitals erwirtschaftet hat. Dieser Übergewinn ist gleichbedeutend mit der Forderung nach einer Mindestrendite für die Aktionäre.

Ausgangspunkt der EVA-Berechnung ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EgT). Durch Erhöhung des EgT um den Zinsaufwand sowie Berücksichtigung einiger Anpassungen wird das sogenannte Geschäftsergebnis nach Anpassungen und nach Steuern ermittelt. Diesem werden die Mindestverzinsungsanforderungen der Kapitalgeber gegenübergestellt.

Berechnungsgrundlage der Mindestverzinsungsanforderungen ist das Geschäftsvermögen. Ausgehend von der Bilanzsumme werden unverzinsliche Verbindlichkeiten abgezogen sowie Anpassungen durchgeführt, die mit denen des Geschäftsergebnisses in einem sachlogischen Zusammenhang stehen. Multipliziert mit einem aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Zinssatz (WACC = weighted average cost of capital) ergeben sich die Kapitalkosten. Unterschreiten die Kapitalkosten das Geschäftsergebnis, wird ein zusätzlicher, über der Mindestverzinsung liegender ökonomischer Gewinn erzielt. EVA ist daher auch die Differenz zwischen dem operativen Ergebnis und den Kosten für das eingesetzte Kapital.

Die oben beschriebene Verfahrensweise stellt sicher, dass EVA zur Messung ökonomischer Entscheidungswirkungen und als Performancemessinstrument auch für nicht börsennotierte Unternehmen und Unternehmensteile eingesetzt werden kann. Des Weiteren ist die Kopplung an ein Incentivesystem möglich, um ökonomisch richtiges Handeln zu belohnen und falsches zu bestrafen.

Ein stark vereinfaches Beispiel verdeutlicht die Berechnung und Interpretation des EVA:

Ein Unternehmen erwirtschaftet einen Gewinn nach Steuern i.H.v. 1 Mio. Euro
Das Vermögen beträgt 5 Mio. Euro
Der (Gesamt-) Kapitalkostensatz beträgt 12%

Der EVA berechnet sich folgendermaßen:

Gewinn – (Vermögen x Kapitalkostensatz) = EVA, also:

1.000.000€ - (5.000.000 x 12%) = 1.000.000€ - 600.000€ = 400.000€

Das Unternehmen hat also in der Betrachtungsperiode einen Übergewinn von 400.000€ erwirtschaftet, also 400.000€ mehr als nötig sind zur Deckung der gesamten Kapitalkosten. In dieser Höhe ist also ein Mehrwert entstanden.

Der EVA verbindet also die drei Größen Gewinn, Vermögen und Kapitalkostensatz in einer einzigen Kennzahl. Das betrifft nahezu alle wichtigen Entscheidungen sowohl des Tagesgeschäftes als auch in bezug auf Investitionen und Finanzierungen. Das bedeutet zugleich, dass der EVA als Kennzahl die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz verknüpft. Das macht den EVA zu einer der bedeutendsten Kennzahlen überhaupt.

Autor: Burkhard Rüth