Good Governance - Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Eigentlich ist das schon ein sehr altes Thema. Bereits Edmund Heinen, einer der „Gründungsväter“ der Betriebswirtschaftslehre, dachte über die richtige Unternehmensverfassung nach. In jüngster Zeit rückte diese Frage wieder in den Vordergrund, ausgelöst durch spektakuläre Wirtschaftsskandale wie Enron oder Parmalat. Besonders für börsennotierte Aktiengesellschaften, die sich einem beunruhigten und verärgerten Kapitalmarkt gegenübersehen, gewinnt „Good Governance“ plötzlich an Bedeutung. Aber auch Mittelständler und familiengeführte Unternehmen beschäftigen sich seitdem verstärkt mit dem Thema.

Good Governance - testen Sie, ob Sie dieses Thema betrifft!
Das Ziel, nämlich den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist dabei das gleiche. Die Schwerpunkte, mit denen das erreicht werden soll, sind allerdings verschieden: Geht es bei den großen Aktiengesellschaften vor allem darum, die Eigentümer vor unfähigen und raffgierigen Managern zu schützen, bilden bei Familienunternehmen oft gerade die Eigentümer die Gefahr – sei es, weil sie überzogene Privatentnahmen tätigen, sei es, weil sie ihr Lebenswerk nicht loslassen können und es damit ruinieren.
Testen Sie, ob dieses Thema Sie betrifft:
Wenn Ihr Unternehmen eine Aktiengesellschaft ist
Kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Aussagen an:
- Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei uns offen und konstruktiv zusammen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig, umfassend und zeitnah informiert und tagt mehrmals jährlich, bei Bedarf auch ohne den Vorstand.
- Was zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert wird, bleibt absolut vertraulich. Es gibt keine „undichten Stellen“.
- Vergütung und Vergütungssystem des Vorstands werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft. Fixe und variable Vergütungsbestandteile stehen dabei in einem angemessenen Verhältnis.
- Unsere Aufsichtsratmitglieder werden vorrangig nach Fähigkeit und Erfahrung ausgesucht. Dabei wird auf ihre Unabhängigkeit geachtet; mögliche Interessenkonflikte werden thematisiert.
- Transparenz gegenüber Eigentümern und Investoren ist für uns oberstes Gebot. Deswegen informieren wir sie auch ohne Aufforderung immer ausführlich und zeitnah.
- Auch über die Einkommensverhältnisse von Vorstand und Aufsichtsrat herrscht bei uns Transparenz: Wir legen ihre Vergütung offen und veröffentlichen ihren Besitz an Aktien und Optionen im Anhang unseres Konzernabschlusses.
- Interessenkonflikte bei unseren Wirtschaftsprüfern schließen wir dadurch aus, dass wir keine Doppelmandate (für Prüfung und Beratung) vergeben.
Auswertung
Sie haben alle sieben Aussagen angekreuzt? Hervorragend, Sie können das Thema Unternehmensverfassung abhaken.
Es sind Kästchen offen geblieben? Dann sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Verhaltensregeln für die Gesellschaftsorgane Ihres Unternehmens und ihre Zusammenarbeit gelten sollen.
Der deutsche Corporate Governance-Kodex
Börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften kommen an ihm nicht vorbei: dem Corporate Governance- Kodex. Aber auch dann, wenn Ihre Aktien nicht an der Börse gehandelt werden, sollten Sie sich überlegen, ob und welche der Regeln und Empfehlungen für Sie beachtenswert sind. Sie wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums von Wirtschaftsführern (den Vorsitz hatte der Aufsichtsratsvorsitzende von Thyssen-Krupp Dr. Gerhard Cromme inne) erarbeitet.
Unterschiedliche Regeln
Der Corporate Governance-Kodex hat eine gesetzliche Grundlage und enthält einige Vorschriften, die für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend sind. Daneben gibt es Soll-Regeln (Empfehlungen) und Kann-Regeln. Die Soll-Regeln müssen die betroffenen Unternehmen nicht unbedingt einhalten, sie müssen dann aber begründen, warum sie das nicht tun. Die Kann-Regeln sind eine rein freiwillige Angelegenheit. Der Kodex wurde 2002 verabschiedet, einige Änderungen gelten seit Mai 2003.
Mit der Umsetzung hapert es allerdings noch. Mitte 2004 hatten gerade mal zwei der DAX-30-Unternehmen alle 72 Empfehlungen umgesetzt, im MDAX 50 und SDAX 50 hatte es gar kein Unternehmen so weit gebracht.
Wenn Ihr Unternehmen in Familienbesitz steht
Kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Aussagen an:
- Führungskräfte werden bei uns nach Qualifikation und Erfahrung ausgewählt, nicht nach Verwandtschaftsgrad.
- Für alle Familienmitglieder ist klar, dass der Erhalt des Unternehmens oberste Priorität hat. Eigeninteresen wie Privatentnahmen und Anteilsverkäufe müssen dahinter zurückstehen.
- Wer Anteile am Unternehmen hält, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Mitarbeit.
- Wir haben einen klaren Erb- und Nachfolgeplan. Wenn der derzeitige (Haupt-) Inhaber und Unternehmenslenker krank wird oder stirbt, können die Geschäfte ohne größere Probleme weiter laufen.
- Wir lassen den Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen, damit auch die nicht im Unternehmen tätigen Familienmitglieder sicher sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
- Über die Gewinnverwendung gibt es keinen Streit, weil sie ebenfalls klar geregelt ist und jeder weiß, wie viel vom Gewinn ausgeschüttet und wie viel einbehalten wird.
- Es gibt eine Altersgrenze für Familienmitglieder, bei deren Erreichen sie aus dem Unternehmen ausscheiden müssen – auch wenn sie nicht wollen.
Auswertung:
Sie haben alle sieben Aussagen bestätigen können? Hervorragend, mit dem Thema Unternehmensverfassung müssen Sie sich nicht weiter aktiv befassen. Es sind Kästchen offen geblieben? Dann überlegen Sie sich, welche Verhaltensregeln zukünftig für jene Familienmitglieder, die Unternehmensanteile besitzen, gelten sollen. Kämpfen Sie für die Umsetzung solcher Bestimmungen, auch wenn Sie auf Widerstände treffen werden. Der Lohn Ihrer Mühen: ein Unternehmen, das stärker, kontrollierbarer und weniger anfällig für Manipulationen ist.
Der Governance-Kodex für Familienunternehmen
Auch hier arbeitete eine hochkarätig besetzte Kommission (u. a. mit Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub und Franz Haniel) Empfehlungen aus. Auftraggegeber war allerdings nicht das Bundesjustizminsterium, sondern die auf Familienunternehmen spezialisierte Unternehmensberatung Intes und die Welt am Sonntag. Ziel war es, auch mittelständischen Familienunternehmen, die ja einen Großteil der deutschen Wirtschaft ausmachen, einen verlässlichen Rahmen für die Beurteilung und Optimierung ihrer Unternehmensverfassung zu geben. Im September 2004 wurde dieser Kodex zur Family Governance erstmals veröffentlicht.
WEITERE INFORMATIONEN
Den vollständigen Text des Deutschen Corporate Governance Codex, Hintergründe und Aktualisierungen finden Sie im Internet unter: www.corporate-governance-code.de
Eine jährliche Untersuchung, inwieweit die Empfehlungen und Anregungen des Kodex umgesetzt werden, führt das Berlin Center of Corporate Governance durch: www.bccg.tu-berlin.de
Den vollen Text des Governance Kodex für Familienunternehmen können Sie einsehen unter:
www.kodex-fuer-familienuntennehmen.de
Hintergrundinformationen erhalten
Sie unter:
www.intes-online.de
Autorin: Jutta Gröschl



