Absicherung bei Verstößen gegen Urheber- und Markenrecht
Verstöße gegen Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht: Grafiker, Webdesigner, Fotodesigner, (Werbe)-Texter und PR-Agenturen arbeiten in einem Umfeld, in dem viele rechtliche Fallstricke lauern. Absicherung schafft eine Berufshaftpflichtversicherung.
Urheberrechtsverletzungen sind manchmal schnell passiert. Da ist eine gute Absicherung gegen die Folgen gefragt.
Quelle: Gerd Altmann/PIXELIO
Suchmaschinenoptimierung mit Keywords, die als Wortmarke geschützt sind. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Mailing-Texten. Flotter Sound für die Website mit einem Musik-Stück, das urheberechtlich geschützt ist.
Urheberrechtsverstöße enden oft vor Gericht
Immer häufiger landen solche und ähnlich gelagerte Fälle vor Gericht, machen Auftraggeber gegenüber ihren Dienstleistern Schadenersatzansprüche geltend.
"Viele Medienschaffende fühlen sich durch entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch Dienst- oder Werkverträge ausreichend abgesichert. Aktuelle Urteile zeigen jedoch, dass dies meist nicht der Fall ist", meint Ralph Günther.
Absicherung speziell für Mediendienstleister
Der Geschäftsführer der exali GmbH kennt die Medienbranche und hat deshalb mit dem Spezialversicherer Hiscox Versicherungsbedingungen ausgehandelt, die exakt zugeschnitten sind auf die Bedürfnisse von Mediendienstleistern.
Die media-Haftpflicht ist dabei insbesondere konzipiert für Freelancer und kleine Agenturen mit niedrigerem Jahresumsatz bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro.
Absicherung greift auch bei grober Fahrlässigkeit
Die media-Haftplicht versichert unter anderem Verstöße gegen Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Dies gilt auch dann, wenn Versicherte leicht und sogar grob fahrlässig handeln.
Mehr Transparenz für Versicherte
Die Haftpflicht bietet eine sogenannte "All-Risk-Deckung". Das heißt: Versichert sind alle beruflichen Tätigkeiten, die im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen wurden.
Sie gilt ferner für Angestellte und freie Mitarbeiter sowie Volontäre und Praktikanten. Sie bietet hohe Vermögensschadendeckung für Freelancer und hat keine Freizeichnungsklausel für die Druckvorstufe. Versicherbar sind auch Eigenschäden und Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt.
Mehr Informationen unter www.exali.de.




