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18.05.2011
GELD

Wann haften Banken?

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Die Altersvorsorge sollte auf soliden Füßen stehen, insbesondere wenn man sich erst relativ kurz vor Renteneintritt für eine Anlage entscheidet. Dass Banken hier nicht immer im Sinne Ihrer Kunden handeln, bestätigte das Oberlandesgericht Jena. Es verurteilte eine Bank zu einem hohen Schadensersatz, weil diese ihre Kundin fehlerhaft beraten hatte (17.5.05, Az.: 5 U 693/04).

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Banken haften bei der Empfehlung risikoreicher Anlagen

Eine 60-jährige Unternehmerin wollte einen größeren Geldbetrag aus einer Lebensversicherung zur Altersversorgung investieren. Die Bank empfahl der Dame riskante Aktienfonds. Die erheblichen Verluste, die die Anlegerin dann daraus erlitt, wollte sie nicht so einfach hinnehmen und verklagte daher die Bank.

Beratungsvertrag nimmt Banken in die Pflicht

Sobald auf Grund der Nachfrage eines Kunden nach Geldanlage ein Gespräch seitens der Bank aufgenommen wird, besteht ein Beratungsvertrag. Dieser beinhaltet im Zweifel umfassende Fragepflichten an den Kunden. Dies gilt insbesonde dann, wenn der Bank z. B. der Wissensstand des Interessenten, dessen Risikobereitschaft oder Anlageziel unbekannt sind. Eine seitens der Bank empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung der Kundenziele und -wünsche auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sein.

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Hierüber muss Ihre Bank Sie konkret aufklären

  • ausdrückliche Warnung vor einer Anlage allein in Aktienfonds
  • ausreichende Vorstellung anderer Anlagemöglichkeiten
  • Der nur allgemein gehaltene Hinweis auf die Risiken von Anlagen reicht nicht aus.
  • Ein ausdrücklicher Hinweis, dass Aktienfonds für die Alterssicherung kurz vor Renteneintritt ungeignet sind, ist erforderlich.
  • Haben Sie Zweifel daran, ob ein Aktienfonds die richtige Anlageform für Sie ist, sollte die Bank Ihnen in jedem Fall vom Kauf abraten.

Keine spekulativen Anlagen für die Altersvorsorge

Die Richter vertraten unmissverständlich die Auffassung, dass einem Kunden, der eine Anlage zur Alterssicherung wünscht, keine spekulative Anlage verkauft werden darf.

Tipp: Beachten Sie für eine eventuelle Haftung Ihrer Bank unsere folgende Checkliste.

Checkliste Bankenhaftung

  • Überprüfen Sie, inwieweit Sie u. U. in ähnlich gelagerten Fällen unzureichend von Ihrer Bank aufgeklärt worden sind.
  • Lassen Sie sich kein Mitverschulden Ihrerseits von der Bank einreden.
  • Denken Sie an die Verjährungsfrist von drei Jahren für etwaige Schadensersatzansprüche.
  • Ein Schadensersatzanspruch bemisst sich z. B. bei Aktienfonds nach der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Fondsanteile.

Joachim Welper
Steuerberater