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26.01.2009
Die neue Erbschaftsteuer

Nahe Verwandte im Vorteil

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Von den Änderungen der neuen Erbschaftsteuer profitieren Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebensgefährten – andere Verwandte wie zum Beispiel Geschwister müssen mit gestiegenen Steuerbelastungen rechnen.

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Vor allem Kinder und Ehepartner profitieren von der neuen Erbschaftssteuer.

Die Stiftung Warentest erläutert in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest die neuen Regeln zu Erbschaft und Schenkung und zeigt, wie man durch langfristige Planung und portionierte Geschenke große Steuervorteile erzielen kann.

Neue Regelung zum Wohneigentum

Hat bisher noch das Familiendomizil den Freibetrag des Erben belastet, erleichtern Neuregelungen nun die Übernahme selbstgenutzter Immobilien.

Sofern Wohneigentum mindestens die nächsten 10 Jahre vom Erben bewohnt wird, kann es steuerfrei geerbt werden.

Vermögensgrenze erhöht

Bis zu 500.000 Euro Vermögen kann dem Ehepartner ohne Abgaben hinterlassen werden. Vorher waren es 193.000 Euro weniger. 

 

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Eingetragene Lebenspartnerschaft wird Ehe gleichgestellt

Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, die nach der neuen Erbschaftsteuer Ehepaaren gleichgestellt sind, vorausgesetzt, sie sind eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.

Freibetrag für Kinder wurde angehoben

Eltern können seit diesem Jahr ihren Kindern fast doppelt so viel Barvermögen steuerfrei hinterlassen wie früher.

Der persönliche Freibetrag für leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder stieg von 205.000 Euro auf 400.000 Euro.

Von Mutter und Vater zusammen sind das 800.000 Euro.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.