Zusätzliche Umsätze lassen sich ganz einfach realisieren
Vor allem in den jetzigen, unsicheren Zeiten, ist die Nachfrage von Investoren nach alternativen Anlageformen groß. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Investition in geeignete Dachflächen, um darauf eine Photovoltaikanlage (also zur Stromerzeugung) zu betreiben. Interessant ist dies für die Eigentümer z.B. von Lagerhallen, größeren Gebäuden etc., die eine Mindest-Dachfläche ausweisen, für die sich eine Investition auch lohnt.

Eine Möglichkeit der Umsatzsteigerung: Verpachten Sie das Dach Ihrer Lagerhalle an einen Investor
1. Das Prinzip
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen das Dach, z.B. Ihrer Lagerhalle, an einen Investor verpachten.
Sie erhalten dafür, über eine Laufzeit von 20 Jahren einen festen, jährlichen Pachtzins oder auch eine Einmalzahlung. Solche Details werden in der Regel mit dem Investor selbst vereinbart.
Für Investoren ist diese Anlage deshalb interessant, weil die Bundesregierung im Rahmen ihrer Umweltprogramme über diesen Zeitraum die Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen fördert.
Aufwendungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht entstehen dem Verpächter dabei nicht, denn alle notwendigen Dinge, wie z.B. Anträge und Behördengänge erledigt der Investor bzw. sein Berater.
Sofern insbesondere die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bedeutet diese Verpachtung einen zwanzig Jahre währenden Liquiditätszuschuss oder –je nach Vertragsgestaltung- eine einmalige Finanzspritze.
In Zeiten schrumpfender Umsätze ist dies eine sehr gute Möglichkeit, die Liquidität ohne jeglichen Aufwand zu stützen – mit ansonsten vollkommen ungenutzten Flächen und mit ruhigen und sehr zuverlässigen Mietern.
2. Die Voraussetzungen
Damit sich die Investition für den Investor rechnen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die der Investor aber ebenfalls selbst prüft:
- Für die Dachflächen sind bestimmte Mindestgrößen erforderlich. Für ein Schrägdach sollten mindestens ca. 400 qm, für ein Flachdach ca. 1.500 bis 2.000 qm zur Verfügung stehen. Diese Dinge prüft der Investor einzelfallbezogen.
- Ihre Vermittlungsabsicht
- Eine vorliegende Einspeisegenehmigung (übernimmt der Investor)
- Ein statisches Konzept (Unbedenklichkeit, übernimmt der Investor)
- Eintragung einer Dienstbarkeit (übernimmt der Investor)
- Gestattungsvertrag mit dem Verpächter, also mit Ihnen
Burkhard Rüth
Näher Informationen finden Sie unter: www.maquas-solar.de



